Frage an Ulrich Kelber von Manuel B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Kelber,
an anderer Stelle haben Sie in diesem Forum ja bereits begründet, warum Sie für das Zugangserschwerungsgesetz gestimmt haben. Ich fasse sinngemäß kurz zusammen: Sie selbst finden das Gesetz unsinnig und gefährlich, halten es aber nicht für grundgesetzwidrig und haben sich daher der Fraktionsmehrheit angeschlossen, weil das in solchen Fällen so üblich ist und ohne Kompromisse gar nichts vorangeht. Dieser Meinung muss man sich nicht anschließen, ich kann sie aber zumindest nachvollziehen.
Jetzt hat Ihr Partei-Kollege Thomas Jurk (Sächsischer Staatsminister für Wirtschaft und Arbeit, Landesvorsitzender der SPD Sachsen sowie Spitzenkandidat der SPD beim Landtagswahlkamp in Sachsen) vor einigen Tagen in einem Chat der Freien Presse zum Zugangserschwerungsgesetz Stellung genommen:
Frage von Gast208: Wieso schränkt die SPD die einfachsten Grundrechte durch die (wirkungslose) Internet-Zensur des Zugangserschwerungsgesetztes ein? Für mich verstößt die SPD damit gegen das Grundgesetzt!
Antwort von Thomas Jurk: Hallo lieber "Pirat". Wenn wir gegen das Grundgesetz verstossen, weil wir Pädophilen unmöglich machen kinderpornografische Bilder aus dem Internet herunterzuladen, dann nehme ich das in Kauf. Ich persönlich hoffe darauf, dass wir das Problem lindern, wenn wir den Kunden von Kinderpornografie das Leben schwerer machen. Wenn deshalb irgendwo auf der Welt nur ein Kind nicht zu pornogrfischen Bildern mißbraucht wird, hat sich das gelohnt. http://www.freiepresse.de/NACHRICHTEN/HINTERGRUND/HINTERGRUND26/1554595.html )
Herr Jurk, der als Minister einen Eid auf die Verfassung abgelegt hat, nimmt also nach dem Motto „Der Zweck heiligt die Mittel!“ einen Grundgesetzverstoß bewusst in Kauf. Sind Sie auch der Meinung, dass Herr Jurk nach dieser Äußerung sofort von allen Parteiämtern zurücktreten und aus der Partei ausgeschlossen werden muss oder schließen Sie sich der Meinung von Herrn Jurk an?
Sehr geehrter Herr Bach,
vielen Dank für Ihre Anfrage zur Haltung von T. J. in Sachen Zugangserschwerungsgesetz.
Die Aussage von T. J. ist grenzwertig, aber sicher nicht seine Rechtsauffassung. Da er ja gerade davon ausgeht, dass das Zugangserschwerungsgesetz nicht grundgesetzwidrig, hat er da etwas zu flapsig geantwortet. Wem das in einem Gespräch oder Chat noch nicht passiert ist, der werfe den ersten Stein.
Ich bleibe bei meiner Meinung, dass Internetsperren falsch sind und Aktivität nur vorgaukeln!
Mit freundlichem Gruß
Ulrich Kelber