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Frage von Andreas K. •

Frage an Ulrich Kelber von Andreas K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Kelber,

Ihre Erklärung für Ihr "Twittern" habe ich mit Interesse gelesen. Dennoch kann ich sie nicht akzeptieren, denn die Berichterstattung über dieses wichtige Ereignis obliegt den Journalisten; dies ist aus meiner Sicht ein Teil von Demokratie und Gewaltenteilung.
Ich frage mich, ob Sie verstanden haben, was Ihre Aufgabe ist!? Ich finde es höchst bedenklich, wenn Abgeordnete des Bundestages oder sonstige Mitglieder der Bundesversammlung sich ihrer Verantwortung nicht bewusst sind und stattdessen ihrer Geltungssucht - oder was auch immer die Motivation gewesen sein mag - erliegen und das Ergebnis der Wahl vorweg verbreiten. Solange das Ergebnis nicht offiziell durch den Vorsitzenden bekannt gegeben wird, hat es auch kein anderer zu tun!

Abgeordnete, die gegen die "Parteilinie" abstimmten, wurden als "Abweichler" tituliert, obwohl sie nur dem Auftrag des Grundgesetzes und damit ihrem Gewissen folgten. Wie stehen Sie eigentlich zu diesem "Vergehen"?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Köcher,

vielen Dank für Ihre Nachfrage zu meinem Twitter.
Die Berichterstattung über wichtige Ereignisse obliegt auch den Journalisten, aber nicht ihnen allein. Die freie Berichterstattung ist wichtiger Bestandteil unserer Demokratie, aber nicht der Gewaltenteilung, diese besteht bekanntlich aus Legislative, Exekutive und Judikative.
Meine Aufgabe in der Bundesversammlung war es, den/die neue Bundespräsidentin/ten zu wählen, das habe ich getan. Zum Rest habe ich mich hier schon geäußert und auch mein Bedauern über meine Fehleinschätzung kundgetan.

Ich weiß, dass Abgeordnete, die entgegen der Mehrheitsmeinung ihrer Partei/Fraktion stimmen, manchmal als "Abweichler" bezeichnet werden, ich tue das in der Regel nicht. Aber nicht jede Entscheidung, die wir im Bundestag zu fällen haben, ist eine Gewissensentscheidung und deshalb erwarte ich, wie alle meine Kolleginnen und Kollegen auch, dass sich die Abgeordneten meiner Fraktion an Mehrheitsentscheidungen halten, wenn es nicht um Gewissensfragen geht. Dies ist Teil der Geschäftsordnung meiner Fraktion, die jeder Abgeordnete akzeptiert, wenn er der Fraktion beitritt. Anders kann man übrigens demokratisch nicht entscheiden, dass ist in jeder Familie und in jedem Verein ganz genau so.

Warum Sie diese beiden Themenkomplexe aber in einen Zusammenhang betrachtet haben wollen, verstehe ich nicht.

Mit freundlichem Gruß
Ulrich Kelber