Frage an Ulrich Harder von Rudolf M. S. bezüglich Recht
Guten Tag Herr Harder,
leider habe ich bislang noch keine Antwort von Ihnen auf meine Frage vom 21.08.05 finden können. Doch sicher haben Sie viel zu tun. Nun hoffe ich, Sie sind einverstanden, dass ich Ihnen eine weitere interessante Frage zusende. Und zwar möchte ich Sie heute, wenige Tage vor der Wahl zum 16. Deutschen Bundestag, gern auf eine erwägenswerte Möglichkeit zur Weiterentwicklung des Wahlverfahrens ansprechen.
Leider wissen viele unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger auch jetzt noch nicht, wem sie ihre Stimme anvertrauen können. Andere wiederum tendieren wohl zu einer konkreten Wahlentscheidung, ohne sich davon allerdings besonders überzeugt zu zeigen (´kleineres Übel´). Wo es einer großen Zahl von Wahlberechtigten nicht gelingt, sich politisch vertreten zu sehen, scheint es angebracht, u.a. das Wahlverfahren einmal neu zu betrachten.
Daher möchte ich Sie auf die Möglichkeit ansprechen, auf den Wahlvordrucken die Option "Enthaltung" einzuführen. Üblicherweise wird im Zuge von Abstimmungen stets gefragt: "Wer enthält sich?" - Doch bei Parlamentswahlen werden Enthaltungen bislang nicht gesondert erfasst. Entsprechende Kästchen fehlen noch, obwohl es durchaus auch hier vorkommt, dass wahlberechtigte Personen sich nach reiflicher Überlegung weder für noch gegen eine der aufgestellten Listen bzw. Kandidaten entscheiden möchten. Diese Wahl, bewusst keinen Einfluss auf die Sitzverteilung nehmen zu wollen, wird sicher nicht leichtfertig getroffen. Umso wertvoller erscheint es, deren Häufigkeit - unabhängig von ungültigen Stimmen - separat zu erheben: So wird ein bislang verborgenes Wahlverhalten sichtbar und einer entsprechenden inhaltlichen Auseinandersetzung zugänglich.
Meine Frage an Sie ist daher, wie Sie zu dieser Möglichkeit stehen, das Wahlverfahren zu erweitern. Auf welche Weise würden Sie sich ggf. dafür einsetzen, dass diese Innovation möglichst rasch ausgearbeitet und eingeführt werden kann?
Vielen Dank!