Ulrich Deuschle
REP
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Frage von Bernd E. •

Frage an Ulrich Deuschle von Bernd E. bezüglich Umwelt

Sehr geehrter Herr Deuschle,

das Tierschutzgesetz bezweckt "...aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf, dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen" (§ 1 TierSchG, Grundsatz).
Das Stanzen von Ohrmarken hat keinen vernünftigen Grund, da es die schmerzfreie und fälschungssichere Kennzeichnung der sogenannten Nutztiere mittels Transponder gibt. Der URIA-Hof in Balingen-Ostdorf (www.uria.de) wendet diese tierfreundliche Methode seit 1999 an – auf Anordnung des Landes Baden-Württemberg und mit ausdrücklicher Genehmigung seines Landrates. Seit 2012 ist der Betrieb Opfer administrativer und politischer Machtdemonstration, die sich nur mit profitorientiertem Lobbyismus erklären lässt.

Darum bin ich gegen Zwangsmarken in den Ohren von fühlenden Geschöpfen:

• Ohrmarken verursachen Schmerz – beim Stanzen und durch Ausreißen aus dem Ohr bei natürlicher Bewegung des Tieres.
• Ohrmarken haben keinen vernünftigen Grund – da eine schonende Alternative zur Verfügung steht.
• Ohrmarken sind ein Verstoß gegen das TierSchG – denn der durch sie verursachte Schmerz ist vermeidbar.
• Ohrmarken sind ein Verstoß gegen die EU Vieh-Verkehrs-Verordnung – denn sie sind nicht fälschungssicher.

Welche Position nehmen sie in dieser Sache ein? Sind Sie für die Abschaffung der Ohrmarken-Pflicht (falls eine schmerzfreie Alternative Anwendung findet)?

Ihrer Antwort sehe ich mit Interesse entgegen
und verbleibe mit freundlichem Gruß

B. E.

Antwort von
REP

Sehr geehrter Herr E.,

Ihre Frage möchte ich wie folgt beantworten:

Die Ohrmarken bei Rindern führen normalerweise aus der Sicht des Tierschutzes zu keinen Problemen, sofern sie ordnungsgemäß angebracht wurden, so dass kein Blutgefäß getroffen wird. Seit ca. 10 Jahren müssen aufgrund der neuen Viehverkehrsverordnung auch Schafe und Ziegen individuell gekennzeichnet werden. Ohrmarken führen bei diesen Tierarten zu den von Ihnen genannten Problemen. An Gehölzen (im Gebüsch) und an Drahtzäunen werden Ohrmarken leicht ausgerissen. Dabei kann sogar ein Ohr aufgeschlitzt werden; und das beschädigte Ohr muss eine Ersatzohrmarke bekommen. Glücklicherweise hat der Landeskontrollverband Baden-Württemberg reagiert und bietet jetzt Alternativen an ( http://www.lkvbw.de ). Ich meine, dass Ohrmarken zumindest für Schafe und Ziegen (und möglichst auch bei Rindern bei extensiven Haltungsformen) nicht mehr zulässig sein sollten. Bei Pferden ist nur die elektronische Kennzeichnung zulässig.

Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Deuschle