Frage an Ulla Jelpke von Bernd G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Jelpke.
Sind Sie für Volksabstimmung?
Mit freundlichen Grüßen
B. G.
Sehr geehrter Herr G.,
in Meinungsumfragen äußern konstant zwischen 70 und 85 Prozent der Bürgerinnen und Bürger, dass sie bei wichtigen Zukunftsfragen mitbestimmen wollen. Sie wollen nicht länger zu einer Zuschauerdemokratie verdammt sein und nur alle vier Jahre ein Kreuzchen machen dürfen. Dazu kommt die Realität, dass bei wichtigen Fragen wie Kriegseinsätzen der Bundeswehr oder der Erhöhung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahren jeweils eine große Mehrheit der Abgeordneten gegen die Überzeugung der großen Mehrheit der Bevölkerung stimmte.
Ich befürworte daher das Recht der Bürgerinnen und Bürger sich durch Volksentscheide auf allen Ebenen von der Kommune über die Länder bis zum Bund an politischen Entscheidungen zu beteiligen. Denn nur wo sich Bürgerinnen und Bürger einbringen, wo sie mitreden und mitentscheiden können, kann eine Demokratie auf Dauer funktionieren.
Daher fordert DIE LINKE., auch auf Bundesebene eine dreistufige Volksgesetzgebung zuzulassen. Diese würde aus drei gestaffelten Schritten, beginnend mit der Volksinitiative, gefolgt vom Volksbegehren und abschließend dem Volksentscheid, bestehen. DIE LINKE. hat hierzu einen eigenen Gesetzesentwurf eingebracht ( http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/008/1800825.pdf
. Die Grundforderungen darin sind:
• Gesetzesvorlagen und Gegenstände der politischen Willensbildung können durch eine Volksinitiative von 100.000 Wahlberechtigten beim Deutschen Bundestag eingereicht werden.
• Für den 2. Schritt - dem Volksbegehren - bedarf es einer Zustimmung von 1 Million Wahlberechtigten innerhalb von 6 Monaten (2 Millionen bei Grundgesetzänderung).
• Entspricht der Deutsche Bundestag nicht innerhalb einer Frist von drei Monaten dem Volksbegehren, so findet ein Volksentscheid statt, über den die Bürgerinnen und Bürger abstimmen und der bei Erfolg, dass heißt Mehrheit der abgegebenen Stimmen, auch für den Bundestag bindend ist.
Verfassungsrechtliche Fragen und Fragen der Menschenrechte sollten natürlich von einer Volksgesetzgebung ausgeschlossen sein, so wie auch der Bundestag nicht mit einfacher Mehrheit das Grundgesetz ändern kann.
Eine solche Volksgesetzgebung kann dabei meiner Ansicht nach nur ein erster Schritt zur Demokratisierung der Demokratie sein. Denn notwendig ist es darüber hinaus, auch die Wirtschaft, die maßgeblichen Einfluss auf unser Leben hat, zu demokratisieren und das große Kapital an die Kette zu legen. Dies erfordert Mitspracherechte der Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie der lohnabhängig Beschäftigten bei wirtschaftlichen Entscheidungen.
Mit freundlichen Grüßen,
Ulla Jelpke