Frage an Ulla Burchardt von Holger K. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie
Sehr geehrte Frau Burchardt,von der Hompage des BMBF zitiere ich folgenden Kommentar aus der Pressemitteilung 015/2007 vom 29.01.2007 „Lebenslanges Lernen für alle ermöglichen ..Im internationalen Vergleich bilden sich die Deutschen zu wenig weiter. Um dem entgegen zu steuern, haben die Gutachter Prof. Bert Rürup und Dr. Dieter Dohmen drei Finanzierungsinstrumente vorgeschlagen: Die Weiterbildungsprämie, die Entnahme aus dem Vermögensbildungsgesetz und das Weiterbildungsdarlehen.“Nach exakt 2 Jahren ist m. E. nichts nennswertes in die politische Realität erfahrbar für den Bürger umgesetzt worden.Ich selbst habe mich mit 47 Jahren als ausgebildeter Dipl. Ing . entschlossen einen berufsbegleitendnen Masterstudiengang zu belegen, primär mit dem Hintergrund, meine Erwerbschanchen bis zu meinem 65. Lebensjahr zu wahren und einen Kompentenzschub für meine berufl. Tätigkeit zu erfahren. Die Kosten werden sich summiert Studiengebühren, Fahrtkosten, Übernachtung, Verpflegung sowie Bücher auf ca. 11.000 € belaufen.Alle von mir recherchierten Regelförderinstrumente des Bundes und des Landes Sachsen treffen auf mich nicht zu, da ich eine Hochschulausbildung besitze und einfach zu alt bin.Es spielt auch keine Rolle, dass das verfügbare Einkommen auf Grund von Trennungs- und Unterhaltsbelastungen dem eines Sozialempfängers nahe ist.
1. Frage: Kann ich das geplante Weiterbildungsdarlehen bei laufenden Maßnahmen in Anspruch nehmen und ab wann wird das gesellschaftliche Realität sein? 2. Frage: Ab wann können aus Ristersparrücklagen Weiterbildungsmaßnahmen finanziert werden?3. Frage: Glauben sie ernstlich über einen Prämiengutschein in Höhe von 154,- im Jahr als Zuwendung vom Bund bei einem Jahreseinkommen bis maximal 17.900 Euro bzw. 35.800 Euro für Ehepaare sich eine nachhaltige, zukunftsweisende Fortbildungslandschaft in Deutschland entwickeln wird? Über ihre zeitnahen Antworten würde ich mich sehr freuen.MFG Holger Krause