Frage an Ulla Burchardt von Sebastian H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Burchardt,
in der Gesetzesbegründung zum §42a WaffG wurde 2008 verkündet, dass der friedliche Bürger durch die Gesetzesverschärfung nicht beeinträchtigt werden soll und weiterhin Messer sozialadäquat in der Öffentlichkeit nutzen darf. Sind Sie der Meinung, dass Exekutive und Judikative dies so umgesetzt haben? Wie erklären Sie sich dann, dass man laut dem OLG Stuttgart ein Einhandmesser noch nicht mal in seinem Auto haben darf, um sich selbst oder andere bei einem Unfall zu retten, indem man den Sicherheitsgurt durchtrennt? Warum nimmt die Polizei einem Jäger vor der Jagd sein großes feststehendes Messer ab? Welche Tragegründe (abgesehen von der Berufsausübung und dem Sport) gibt es noch, um ein Einhandmesser oder großes feststehendes Messer zu führen?
(http://www.tacticalforum.de/index.php?page=Thread&threadID=33437
Vielen Dank für die Beantwortung meiner Fragen im Voraus,
Sebastian Holzapfel
Sehr geehrter Herr Holzapfel,
herzlichen Dank für Ihre Anfrage vom 24. Juni.
Das Waffenrecht liegt nicht im Themenspektrum des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung, dessen Vorsitzende ich bin.
Aus diesem Grund habe ich Ihre Anfrage zuständigkeitshalber an die innenpolitischen Expertinnen und Experten der SPD-Bundestagsfraktion sowie das Bundesministerium des Innern weitergegeben.
Mit freundlichen Grüßen
Ulla Burchardt