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Ulla Burchardt
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Frage von Gunnar W. •

Frage an Ulla Burchardt von Gunnar W. bezüglich Recht

Sehr geerhte Frau Burchardt,

welche Maßnahmen werden Sie gegen die Bedrohung der Verfassung durch Herrn Schäuble einleiten. Ab wann kann ich mich auf Artikel 20, Absatz 4 des Grundgesetzes berufen und selber tätig werden?

P.S.: Auf die Ihre Antwort aus dem Zwischenspeicher "in meinem Wahlkreis habe ich viele direkte Kontakte mit Bürgerinnen und Bürgern, diese haben für mich eine klare Priorität bei der Beantwortung von Fragen. Ich hätte es begrüßt, wenn auch Sie sich direkt an mich gewandt hätten (Kontaktdaten siehe unten). Die Beantwortung von Fragen, die mich anonym erreichen, ist m. E. für beide Seiten eher unbefriedigend, da sich weder die Chance für ein klärendes Telefonat noch für kurzfristige inhaltliche oder Verständnisnachfragen bietet." verzichte ich übrigens - die hab´ ich selbst im Zwischnspeicher ;-)

MfG

Gunnar Wardenbach

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Wardenbach,

auch im Namen von Frau Burchardt danke ich Ihnen für Ihre Email vom 24. Juli 2007, die uns über www.abgeordnetenwatch.de erreicht hat.

Nicht verstanden habe ich Ihre Bemerkung hinsichtlich des Umgangs mit Anfragen über www.abgeordnetenwatch.de - vielleicht wären Sie so freundlich, mir diese noch näher zu erläutern.

Was Ihre Frage zum Widerstandsrecht des Grundgesetzes anbelangt, verweise ich Sie gerne auf die einschlägigen Grundgesetzkommentare etwa von Maunz-Dürig.

Mit Blick auf die aktuelle innenpolitische Debattenlage, etwa Online-Durchsuchungen betreffend, ist Frau Burchardt der Ansicht, dass nicht alles, was technisch möglich ist, auch verfassungsrechtlich zulässig ist.

Das Grundgesetz geht vom Schutz des Bürgers vor dem Staat aus, nicht vom Schutz des Staates vor seinen Bürgern. Und deren Freiheitsinteressen dürfen keinesfalls auf dem Altar vorgeblicher Terrorismusbekämpfung geopfert werden.

Mit freundlichen Grüßen

i.A. Stefan Röger
Mitarbeiter