Frage an Ulla Burchardt von Martin M. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrte Frau Burchardt,
das Bundesverfassungsgericht hat vor einiger Zeit entschieden, dass Beiträge zur Krankenversicherung in größerem Umfang abzugsfähig sein müssen. Die bisherige Regelung zur Abzugsfähigkeit der Beiträge ist verfassungswidrig. Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber in diesem Zusammenhang aufgegeben, dass die Verfassungswidrigkeit erst für die Zukunft zum 01.01.2010 hin zu beseitigen sei. Der Gesetzgeber hat dies mit dem Bürgerentlastungsgesetz auch getan.
Zu diesem Themenkomplex zwei Fragen an Sie:
1) Würden Sie sich als Bundestagsabgeordnete für die Bürger einsetzen, dass es den Bürgern künftig durch entsprechende Gesetzesänderungen (z. B. Änderung der Abgabenordnung oder des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes) nicht mehr zugemutet wird, verfassungswidrige und dadurch klar unrechtmäßige Steuern zu bezahlen und dass der Staat diese Steuern künftig nicht mehr behalten darf?
2) Würden Sie sich als Bundestagsabgeordnete dafür einsetzen, dass die Politik künftig aufgrund verfassungswidriger Gesetze zwingend auf den Weg gebrachte Steueränderungsgesetze in der Öffentlichkeit nicht mehr als Steuergeschenke verkauft? Dies würde der Glaubwürdigkeit der politisch Verantwortlichen sehr nützen. Schließlich beseitigt die Politik dadurch doch nur die eigenen Fehler und macht dem Bürger kein Geschenk, sondern gibt ihm lediglich das zurück, was ihm immer gehört hat.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Mann