Frage an Ulla Burchardt von Andreas G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Burchardt,
bezugnehmen auf Ihre Zustimmung zum Internetsperrengesetz, möchte ich feststellen, dass die Ihnen vorliegenden Zahlen absolut unbrauchbar sind. Dies hätten Sie, Wochen vor der Abstimmung, in diversen Medien nachschlagen können (bspw. Heise Online oder Netzpolitik.org). Der AK-Zensur hat in verschiedenen Aktionen darlegen können, dass die von Fr. v. d. Leyen genannten Zahlen nicht repräsentativ sind.
Weiterhin möchte ich Ihnen mitteilen, dass das Gesetz, welchem Sie zugestimmt haben, gegen das Grundgesetz verstößt:
Art. 5 Abs. 1:
"Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemeinen zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Eine Zensur findet nicht statt"
Dies ist nicht der einzige Berührungspunkt mit dem GG. Durch die Kompetenzverschiebung in der rechtsstaatlichen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland, der Transfer judikativer Rechte der Bundesländer, an die bundespolizeilichen Institutionen, verstoßen augenscheinlich gegen Art. 79 Abs. 3: "Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung berührt werden, ist unzulässig."
Juristen und andere Experten haben diese Bedenken den Abgeordneten vorgelegt.
Meine Fragen lauten:
Welche Achtung genießt Ihrer Meinung nach das Grundgesetz im deutschen Bundestag, wenn die Abgeordneten im Bundestag sich darüber hinwegsetzen und im Bundesrat, einer Kontrollinstanz, gerade einmal 3 Minuten über diese heikle Thema geredet wird? Erkennen Sie durch die derzeitige, parlamentarische Arbeit einiger MdBs und Minister, eine Gefährdung der demokratischen Grundrechte?
Glauben Sie, dass durch Angriffe auf das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, durch innere Kräfte, die sich über das Volk hinwegsetzen, der Widerstandsfall nach Art. 20 Abs. 1-4 eintreten kann?
Mit freundlichen Grüßen,
Andreas Girlich