Unterstützt Ihre Partei, dass die Beschäftigten der freien Träger der Suchthilfe in gleicher Höhe wie die Beschäftigten im öffentlichen Dienst des Landes Berlin bezahlt werden?
Hintergrund der „Wahlprüfsteine“:
In den Jahren 2019/20 standen die finanziellen Ressourcen (Zuwendungen) für Gehaltsanpassungen analog zum TV-L teilweise zur Verfügung. Teilweise aber mussten die Tarifanpassungen durch den Abbau von Stellenanteilen im Zuwendungsbereich realisiert werden.
Obwohl in den letzten Jahren eine deutliche Gehaltssteigerung der Mitarbeiter:innen der Suchthilfe umgesetzt werden konnte, besteht weiterhin die Schere zu den Gehältern der Kolleg:innen im öffentlichen Dienst. Die Umsetzung des Tarifs S+E findet für die freien Träger nicht statt.
In Anbetracht der stark steigenden Gewerbemieten, der Umstellung in der Digitalisierung und der sonstigen Kosten (Strom, Betriebskosten, Verwaltung) reichen die von Land und Bezirken zur Verfügung gestellten Sachmittel weiterhin nicht aus.
Sehr geehrte Frau E.,
die Arbeit der freien Träger in der Suchthilfe ist sehr wichtig. Ich selbst besuche regelmäßig Fixpunkt am Stuttgarter Platz in meinem Wahlkreis und sehe wie gut und verantwortungsbewusst die Arbeit erfolgt. In den letzten Jahren hat es eine gute Gehaltsentwicklung gegeben, wie Sie ja auch schon schreiben. Das ist erstmal gut.
Für mich gilt der Grundsatz: gleicher Lohn für gleiche Arbeit. Das muss sich genau so auch in den Tarifverträgen widerspiegeln. Flankieren kann die Politik die Stärkung der freien Träger durch eine Gewerbemietpreisbremse, Vergabe von Erbbaurechten an soziale Träger und besseren MIeterschutz für Träger. Für beides setze ich mich ein genauso wie für eine starke Finanzierung der sozialen Infrastruktur in Berlin und seinen Bezirken.
Herzliche Grüße
Ülker Radziwill