Frage an Ülker Radziwill von Maria R. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr verehrte Frau Radziwill,
was genau will die SPD Berlin in der nächsten Wahlperiode hinsichtlich einer neuen AV Wohnen umsetzen? Bitte antworten sie detailliert.
Stimmt es, daß für Ein-Personen-Haushalte von Alg-II-Berechtigten dann nur noch 370,- € statt bisher 378,-€ als "angemessen" gelten? Wie rechtfertigen sie diese Absenkung?
Werden die bisher geltenden Ausnahmeregelungen für Alleinerziehende, Ältere bei langer Wohndauer etc. weiter berücksichtigt oder werden sie in einer neuen AV Wohnen oder einer anderen Regelung abgeschafft?
Wieviele leerstehende Wohnungen in Charlottenburg gibt es überhaupt zu einer Bruttowarmmiete unter 370,-€?
Sehr geehrte Frau Roth,
das Thema „AV Wohnen“ wurde von mir während meiner Tätigkeit als sozialpolitische Sprecherin ständig begleitet. Mir ist nicht bekannt, dass die Sätze abgesenkt werden sollen, wie von Ihnen befürchtet. Wäre dem tatsächlich so, könnten Sie mit meinem Widerstand rechnen. Im Gegenteil: ich vertrete die Auffassung, dass an eine Anpassung der „AV Wohnen“ im Hinblick auf die mittlerweile in einigen Stadtteilen deutlich gestiegenen Mieten zu denken ist, insbesondere auch im Bereich der Kleinwohnungen.
Aus meiner Sicht sollte Berlin aus den aktuellen Regelungsmöglichkeiten die Möglichkeit der Regionalisierung nutzen, d.h. für bestimmte Innenstadtbezirke in den stark gefragten Wohnungsgrößen höhere Richtwerte zu ermöglichen. So schaffen wir auch keine Anreize für Vermieter, die Richtwerte der „AV Wohnen“ als untere Mietbegrenzung anzusehen und dadurch Mieterhöhungen zu verlangen.
Die bisher geltenden Ausnahmeregelungen für Alleinerziehende, Ältere bei langer Wohndauer etc. werden weiterhin berücksichtigt werden. Eine Kürzung unserer bisher geltenden Ausnahmeregelungen ist nicht vorgesehen.
Mit freundlichem Gruß
Ülker Radziwill