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Udo Weiß
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Frage von Peter E. •

Frage an Udo Weiß von Peter E. bezüglich Kultur

Guten Morgen Hr. Weiß,
wie stehen Sie zu der Forderung:
Die deutsche Sprache ins Grundgesetz aufzunehmen?
Ein ergänzender Artikel 22a mit dem Text "Die Sprache der Bundesrepublik ist Deutsch " würde den Gebrauch der Sprache im öffentlichen Bereich regeln.
MfG
ERHARD,Goldhohlstr.2,63571 Gelnhausen-Hailer,den 15.08.13
Verein Deutsche Sprache e.V.,Dortmund

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Erhard,

ich finde es wichtig, dass sich Menschen auch über ihre Sprache identifizieren können. Ich halte aber nichts von einer formalrechtlichen Absicherung.

Ich glaube nicht, dass durch eine gesetzliche Regelung, wie Sie sie vorschlagen, eine Sprache abgesichert werden kann. Die Verwendung der Sprachen wird durch gesellschaftliche Entwicklungen stark geprägt.

Die Marktmacht u.s.-amerikanischer Unternehmen verändert seit vielen Jahren unsere Sprache, da wird auch ein gesetzlicher Schutz nicht helfen. Die Einfachheit und der Klang der englischen Sprache ist für viele attraktiv, eine gesetzliche Regelung kommt nicht dagegen an.

90% der naturwissenschaftlichen Literatur erscheint in Englisch, auch von deutschen Wissenschaftlern, die möglichst viele Kollegen erreichen wollen. Welche Regel würde man/frau für diese Berufsgruppe als Sprachvorgabe aus einer gesetzlichen Sprachregelung ableiten. Sollten deutsche Piloten über Deutschland nur deutsch sprechen. Wie sollte die deutsche Sprache in Unternehmen verwendet bzw. geschützt werden, die global tätig sind. Die relativ kleine Firma Wisy aus Kefenroth ist in 40 Ländern der Erde vertreten.

Die Bevölkerung ist global durch die Wirtschaft und den Tourismus ziemlich durchmischt, wie man/frau besonders deutlich am Beispiel Frankfurts sieht. Da nüützt der Sprachschutz wenig.

Ich finde es auch erfreulich, wenn Menschen sich dadurch, dass sie eine gemeinsame Sprache sprechen, besser verständigen können. Deutsch hat sich leider für diese Zwecke nicht durchgesetzt. Das läßt sich nicht revidieren.

Ich spreche persönlich zwei Fremdsprachen und merke dabei immer wieder wie jede dieser Sprachen Ausdrucksmöglichkeiten bietet, die ich bei der deutsche Sprache nicht habe. Darauf möchte ich nicht verzichten.

Ich finde die Vielfalt der Sprachen bereichernd und eine Hilfe zur besseren Völkerverständigung. Eine gesetzliche Beschränkung halte ich daher nicht für durchsetzbar aber auch aus den vorstehenden Grünen nicht für wünschenswert.

Falls bei Ihnen der Bedarf besteht, können wir die Diskussion gerne fortsetzen.

Mit freundlichem Gruß

Udo Weiß