Frage von Marianne B. • 20.08.2006
Antwort von Udo Pastörs NPD • 03.09.2006
Sehr geehrte Frau Baum!
Ich bitte zunächst um Entschuldigung für die späte Beantwortung Ihrer Frage.
Sehr geehrte Frau Baum!
Ich bitte zunächst um Entschuldigung für die späte Beantwortung Ihrer Frage.
Sehr geehrter Herr Richter,
Sehr geehrter Herr von Allwörden,
grundsätzlich sind Übergriffe ganz gleich von welcher Seite zu verurteilen und auf der Grundlage des geltenden Strafrechts zu ahnden.
Sehr geehrter Herr Marquardt,
Sehr geehrteFrau Wandke,