Frage von Johannes R. • 18.08.2006
Antwort von Udo Pastörs NPD • 23.08.2006
Sehr geehrter Herr Richter,
Sehr geehrter Herr Richter,
Sehr geehrter Herr von Allwörden,
grundsätzlich sind Übergriffe ganz gleich von welcher Seite zu verurteilen und auf der Grundlage des geltenden Strafrechts zu ahnden.
Sehr geehrter Herr Marquardt,
Sehr geehrteFrau Wandke,