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Frage von Walther S. •

Frage an Udo Pastörs von Walther S. bezüglich Recht

Guten Tag Herr Pastörs,

danke für Ihre Antwort auf meine Frage zum Thema Vorstrafen. Ich hatte erst heute - dank meiner Enkelin - Gelegenheit, Ihre Antwort zu lesen und habe mit Interesse verfolgt, was andere Fragesteller daraufhin noch von Ihnen wissen wollten.

"Unsere Partei verlangt bei allen Führungskräften die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses. Eintragungen bzgl. schwerer Straftaten für automatisch zu einer Nichtverwendung." So lautet eine Ihrer Antworten. Das möchte ich zum Anlass nehmen, um gezielt nachzufragen.

Ich habe mir einige der NPD-Kandidaten sehr genau angeschaut. Ich sagte ja, dass mir Glaubwürdigkeit wichtig ist. Erschreckt hat mich deshalb, dass in Schwerin (Wahlkreis II) jemand für die NPD kandidiert, der wegen Waffenbesitzes strafrechtlich verfolgt wurde. Und das nicht etwa, weil er mit einem Messer oder einer Gaspistole erwischt worden wäre. Nein, bei ihm soll eine Maschinenpistole samt Munition gefunden worden sein. Davon schreiben nicht nur Zeitungen, die sich gemeinhin in der Kaufhalle erwerben lassen. Nein, auch auf Internetseiten, die den NPD-Wahlkampf positiv begleiten, ist dies zu lesen. Bei letzteren sogar mit einer gewissen Hochachtung.

Mich persönlich hat das erschreckt und lässt mich nicht los. Herr Pastörs, wie können solche Leute für Ihre Partei antreten, wo Sie mir doch etwas ganz anderes geschrieben haben?

Walther Schäffer

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Antwort von
NPD

Sehr geehrter Herr Schäffer,

zunächst gestatten Sie zwei Vorbemerkungen. Ich bin doch etwas verwundert darüber, daß Sie Ihre Anschuldigungen gegenüber einem Direktkandidaten der NPD mir und nicht ihm stellen. Dies wäre doch der einfachste Weg, meinen Sie nicht?
Auch vermisse ich Ihre detektivische Hartnäckigkeit über mögliche Verfehlungen von Kandidaten in Bezug auf die anderen Parteien. Kann es sein, daß Sie da etwas einseitig vorgehen?
Dennoch möchte ich auf Ihre Vorhaltungen wie folgt eingehen: ich sagte in meiner Antwort zu Herrn Baumjohan, daß wir von allen unseren Führungskräften die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses verlangen. Sollten Eintragungen bzgl. schwerer Straftaten vorliegen, würde dies zur automatischen Nichtverwendung dieser Person führen.
Nun, haben Sie das polizeiliche Führungszeugnis der betroffenen Person eingesehen? Ist dort eine schwere Straftat eingetragen?
Außerdem weise ich darauf hin, daß der von Ihnen beschuldigte Kandidat vierfacher Familienvater ist und sich seit Jahren vorbildlich in seinem Wahlkreis einbringt. Glauben Sie wirklich, daß solch ein Mann der von Ihnen unterstellte Schwerverbrecher ist?
Und nur zu Ihrer juristischen Aufklärung: bis in die 80er Jahre hinein war der alleinige Waffenbesitz eine reine Ordnungswidrigkeit.
Also frage ich mich, was Sie mit Ihren Vorhaltungen mir gegenüber bezwecken?
Ich werde den Verdacht nicht los, daß Sie nach der Methode vorgehen: immer reichlich mit Dreck bewerfen, dann wird schon etwas hängenbleiben. Feine Art, kann ich da nur sagen.
Aber ich mache mir nichts vor. So sind nun mal die heruntergekommenen Sitten in dieser pseudo-demokratischen Bundesrepublik, und leider werde ich mich noch ein wenig mit dieser Verkommenheit herumschlagen müssen. Hoffentlich nicht mehr lange.

Mit freundlichen Grüßen

Udo Pastörs