Frage an Uda Heller von Claudia F. bezüglich Jugend
Hallo Frau Heller, ich habe nur eine Kurze Frage was den Schulkostenzuschuss betrifft. Wie funktioniert die Auszahlung?-Muss man einen Antrag stellen? Wenn ja wo? Egal wo man da nachfragt heißt es immer es ist noch nicht zugelassen, und wir werden damit nichts zu tun haben, laut Aussage des Jobcenters. Oder geht das ganze Automatisch wenn man Hartz IV bezieht? Um Antwort wäre ich dankbar.
Mit Freundlichen Grüßen
C.Faust
Sehr geehrte Frau Claudia Faust,
Ihre Anfrage bezieht sich auf die Leistungen des sogenannten Schulbedarfspaketes.
Dazu darf ich Ihnen mitteilen, dass dies jährlich - beginnend mit dem kommenden Schuljahr 2009/2010, Schuljahresbeginn ist der August des jeweiligen Kalenderjahres,- ausgezahlt wird. Die Erfassung und Auszahlung erfolgt automatisch unter der Federführung der zuständigen Arge (§ 44 b SGB II). Wenn Sie ein schulpflichtiges Kind haben, haben Sie - ohne einen Antrag stellen zu müssen - insoweit als Leistungsempfänger Anspruch auf diese jährliche, einmalige finanzielle Leistung. Derzeit wird der Anspruch an schulpflichtigen Kindern bis zum 10. Schuljahr gemessen. Dies soll um die Schuljahre des Sekundarschulbereichs II - gymnasiale Oberstufe - erweitert werden.
Ich hoffe, Ihnen mit dieser Auskunft behilflich zu gewesen zu sein und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Ihre
Uda Heller, MdB