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Frage von Karl-l-Heinz S. •

Frage an Uda Heller von Karl-l-Heinz S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Warum werden wir Ostdeutschen in vielen Belangen so sehr benachteiligt.Versprechen-Waigel-Währungsumstellung-nicht eingehalten.Versprechen Blühm-Angleichung der Rente-nicht eingehalten.Neuerdings Aberkennung der Intelligenzrente,was eine sehr große Schweinerei ist. All dies wird sich bei der Bundestagswahl spürbar bemerkbar machen.
Karl-Heinz Strauch

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Sehr geehrter Herr Karl-Heinz Strauch,

vielen Dank für Ihre Nachricht, in dem Sie die die Alterssicherung in den neuen Bundesländen angesprochen haben.

Auf Regierungs- und Fraktionsebene wird seit längerem darüber beraten, ob und ggf. inwieweit gesetzlicher Handlungsbedarf im Rahmen des Rentenüberleitungsrechts besteht.

Die Union hat seit jeher die Forderung nach einer Angleichung der Renten in Ostdeutschland an die Renten in Westdeutschland unterstützt. Der Angleichungsprozess hat 1992 begonnen und sich unter der unionsgeführten Bundesregierung bis Ende 1998 deutlich beschleunigt (Anstieg des aktuellen Rentenwerts (Ost) im Jahr 1992 von 23,57 DM auf 40,87 DM im Jahr 1998). Durch die Abschwächung der konjunkturellen Entwicklung vor allem in den Jahren 2001 bis 2005 hat sich der Aufholprozess zunächst stark verlangsamt und stagniert seit 2003 (Verhältnis des aktuellen Rentenwerts in den neuen Ländern zu dem Wert in den alten Bundesländern seitdem: 87,9%). Ich habe großes Verständnis für die Enttäuschung der Betroffenen über diese Entwicklung, insbesondere weil sich die unterschiedlichen Rentenwerte trotz der Rentenerhöhungen in den Jahren 2007 und 2008 nicht weiter angenähert haben.

Nach geltendem Recht hängt die Angleichung der Renten ganz wesentlich von der Einkommenssituation der Beschäftigten ab. Die Erhöhung der unterschiedlichen aktuellen Rentenwerte in Ost und West ist an die Einkommensentwicklung der Beschäftigten gekoppelt. Wenn die Einkommen der Beschäftigten im Osten stärker steigen als im Westen, dann steigen auch die Renten im Osten stärker als im Westen. In dem Maße, wie sich die Einkommen angleichen, gleichen sich auch die aktuellen Rentenwerte an. Da das Verdienstniveau in den neuen Ländern nach wie vor niedriger ist als in den alten Ländern, werden die Verdienste der Beitragszahler im Osten für die Rentenberechnung hochgewertet, andernfalls würden sich die niedrigeren Verdienste später auch in niedrigeren Renten niederschlagen. Daran wird zugleich deutlich: Die Angleichung der Rentenwerte und die rentenrechtliche Hochwertung der Verdienste gehören untrennbar zusammen.

Aus diesem Grund scheidet eine Angleichung der unterschiedlichen Rentenwerte bei gleichzeitiger Beibehaltung der rentenrechtlichen Hochwertung der Arbeitsverdienste im Osten schon aus systematischen Gründen aus. Zudem würde eine solche Maßnahme zu Mehrausgaben für die gesetzliche Rentenversicherung in einer Größenordnung von rd. 6 Mrd. Euro p.a. führen. Dies entspräche einer Steigerung des Rentenbeitrages um rund 0,6 Prozentpunkte. Damit würden die bisherigen Erfolge bei der Stabilisierung der Lohnnebenkosten weitgehend zunichte gemacht. Die Entlastung des Faktors Arbeit ist aber Voraussetzung für mehr Wachstum und Beschäftigung.

Denkbar wäre eine Angleichung der unterschiedlichen Rentenwerte bei gleichzeitigem Verzicht auf die Hochwertung der Arbeitsverdienste. In diese Richtung gehen die Überlegungen im Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass von der Hochwertung der Verdienste die Menschen im Osten profitieren, weil die Hochwertung im Ergebnis ein 18%-höheres Arbeitsentgelt bedeutet, der Rentenwert West aber nur 14% höher ist als der Rentenwert Ost. Bei einer Umstellung, d.h. einer Streichung der Hochwertung der Arbeitsentgelte bei gleichzeitiger Angleichung der Rentenwerte, würde dieser Vorteil wegfallen. Mit anderen Worten: Es gibt einen Unterschied zwischen der gefühlten Rechtslage und der tatsächlichen Rechtslage.

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt kann ich keine verbindliche Aussage treffen; am 4. Mai dieses Jahres wird es zu dieser Thematik, welche auch die Frage der Intelligenzrente einschließt, eine Anhörung im Deutschen Bundestag geben.
Ich bitte hierfür um Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen

Uda Heller, MdB