Frage an Uda Heller von doreen t. bezüglich Familie
frau heller.
meine frage ist ob es nicht besser ist für familien wenn das kindergeld endlich nicht mehr ans hartz 4 angerechnet wird. so familien wie wir werden doch bestraft dafür, dass mein freund arbeitet und ich mit 3 kindern nicht in arbeit komme, weil bis jetzt jeder betrieb gesagt hat sie sind nicht tragbar für uns.
meine nächste frage ist: wieso wird nicht was dagegen getan das ex-männer für ihre kinder aus erster ehe aufkommen und trotztem weiter die mütter unter druck setzen, das sie sich ja an alles halten wenn nicht gehts vors gericht. in meinen fall ist es so er zahlt nicht, hat kein sorgerecht, kümmert sich nicht und verweigert aber die einstimmung dafür das die kinder den namen von meinen freund annehmen dürfen, obwohl beide kinder gesagt haben, sie möchten das wir eine richtige familie sind, indem wir alle den gleichen namen haben. gibts da keine möglichkeit das ich da irgentwas tun kann?
mein freund und ich haben vor zu heiraten was wir eben bis jetzt nicht gemacht haben wegen dem namen.
Sehr geehrte Frau Doreen Thürer,
für Ihre E-Mail mit Ihrem Standpunkt zur geplanten Kindergelderhöhung danke ich Ihnen. Die beschlossene Erhöhung der Familienleistung zielt darauf ab, die allgemein steigende Preisentwicklung, die steigenden Beiträge zur Sozialversicherung und die alltäglichen Lebenshaltungskosten abzumildern. Die finanzielle Anerkennung für Familien ist nach einer mehr als 7 Jahre andauernden Durststrecke von großer Bedeutung. Ich stimme Ihnen ausdrücklich zu, dass eine Erhöhung des Kindergeldes für das erste und zweite Kind um 10 Euro ab 2009 die Lücken von 7 Jahren unterbliebener Erhöhung nicht vollständig abdecken kann. Ich meine aber, dass 120 Euro zusätzlich je Kind im Jahr gerade für Normalverdiener daher einen nennenswerten finanziellen Fortschritt darstellen. Mit dem Sockelbetrag des Elterngeldes werden damit für die ersten 12 Monate nach der Geburt für das erste Kind 464 Euro monatlich überwiesen. Zudem wurde das Kindergeld gerade für Familien mit mehr als zwei Kindern gestaffelt. Deshalb freue ich mich, dass kinderreiche Familien mit der jetzt beschlossenen Erhöhung und Staffelung des Kindergeldes auf 170 Euro für das dritte Kind und 195 Euro ab dem vierten Kind künftig deutlich mehr Geld zur Verfügung haben werden. Das Kindergeld leistet einen wichtigen Beitrag für die wirtschaftliche Stabilität von Familien. Es wird zur Steuerfreistellung des elterlichen Einkommens in Höhe des Existenzminimums eines Kindes gezahlt. Damit schafft es Gerechtigkeit und reduziert zugleich Armut. Erhöhte finanzielle Ausgaben, die mit Kindern entstehen, werden durch das Kindergeld etwa zu einem Drittel kompensiert.
Die staatliche Fürsorge in Form des erhöhten Kindergeldes soll allen Kindern in Deutschland zugute kommen. Hierbei gilt es jedoch zu beachten, dass für Kinder bis zum 14. Lebensjahr aus Hartz-IV Familien ein Regelsatz von 211 Euro mtl. gewährt wird. Für Kinder ab dem 14. Lebensjahr steigt der monatliche Regelsatz auf 281 Euro. Damit liegt der Regelsatz deutlich über dem Kindergeld von 164 Euro, das an die Eltern ausgezahlt wird, die ihre Kinder selbst unterhalten können. Eine Erhöhung des Kindergeldes führt bei bedürftigen Kindern somit zu einer Anrechnung des erhöhten Betrages mit dem sog. Regelsatz. Dies ist jedoch nicht zu beanstanden.
Weiterhin werden Kinder aus Familien mit Hartz-IV-Bezug jeweils zu Schuljahresbeginn eine Unterstützung für ihre Schulausrüstung in Höhe von 100,- Euro als sog. Schulbedarfspaket erhalten. Natürlich werden wir noch weitere Maßnahmen zur Erleichterung von Familien voranbringen.
Wir alle wissen, dass die Erziehung von Kindern mit viel Freude aber auch einer großen Verantwortung und finanziellem Aufwand für die Eltern verbunden ist. Mehr Teilzeitarbeitsplätze, eine flexible Kinderbetreuung und mehr Kinderfreundlichkeit in unserem Land sind deshalb dringend nötig. Dafür setze ich mich ein.
In Ihrer zweiten Frage schildern Sie ein spezielles familienrechtliches Problem. Dazu möchte ich Ihnen voranschicken, dass ich nicht befugt bin Rechtsberatungen durchzuführen. Ich bitte Sie daher, sich eine anwaltliche Beratung einzuholen, um gerecht Ihre konkrete Situation zu beleuchten. Es fällt mir daher schwer, anhand der Darstellung eine verbindliche Positionierung vorzunehmen.
Soweit möchte ich Ihnen jedoch allgemein die von Ihnen geschilderte familienrechtliche Frage zur Thematik der "Einbenennung" beantworten.
Eine solche Umbenennung des Familiennamens des Kindes dient der Integration in die neue Familie und Verdeutlichung dessen nach außen. Anliegen Ihren Bemühungen ist wohl auch diese namensrechtliche, einheitliche Verdeutlichung der "neuen Familie".
Die Fälle der Einbenennung birgen jedoch regelmäßig enormes Konfliktpotential in sich. Denn dem Ziel einer solchen Einbenennung - die aktuelle Lebenssituation des Kindes namensrechtlich auszudrücken - stehen, in Fällen der Mitsorge des anderen Elternteils oder bei Führung dessen Namen, gegenläufige Interessen entgegen.
Sehr geehrte Frau Thürer, ich bitte Sie daher - aufgrund der Komplexität und der notwendigen Detailkenntnis ihres Falls und des oben benannten Rechtsberatungsverbotes von Nichtanwälten - diesen konkreten Fall in anwaltlicher Beratung zu klären und wünsche Ihnen und Ihrer Familie in Ihren Bemühungen viel Erfolg.
Mit freundlichen Grüßen
Uda Heller, MdB