Frage an Uda Heller von Roland E. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau Heller,
obwohl in Deutschland die Preise steigen und steigen und der größte Teil der Bevölkerung immer weniger Geld Netto zur Verfügung hat, hat der Bundestag eine Diätenerhöhung beschlossen. Wie können Sie Das vor Ihren Wählern verantworten?
Warum beantworten Sie nicht die hier auf dieser Seite gestellten Fragen der Bürgerinnen und Bürger????
Mit freundlichem Gruß
Roland Ehrholdt
Sehr geehrter Herr Ehrholdt,
über das Internetportal „abgeordnetenwatch.de“ hat mich Ihre Frage zur Erhöhung der Abgeordnetendiäten erreicht.
Erlauben Sie mir bitte eine persönliche Anmerkung dazu: Ich würde es begrüßen, wenn Sie mich in Zukunft direkt anschreiben oder ansprechen – es gibt vielfältige Gelegenheiten, dies wahrzunehmen. Eine persönliche Ansprache ist meiner Ansicht die bessere Art und Weise sich an den zuständigen Bundestagsabgeordneten zu wenden.
Gerne nehme ich hiermit die Gelegenheit wahr, Sie über die Regelungen der Abgeordnetenentschädigung und der Altersversorgung der Mitglieder des Deutschen Bundestages zu informieren.
Nach unserem Grundgesetz haben die Abgeordneten des Bundestages einen "Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung".
Die Höhe der Abgeordnetenentschädigung orientiert sich an den Gehältern von gewählten hauptamtlichen Bürgermeistern und Oberbürgermeistern mittlerer Kommunen sowie von Richtern an Bundesgerichten. Im Lichte der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklungen haben die Abgeordneten des Deutschen Bundestages auf Anpassungen bei der Abgeordnetenentschädigung an diese Gehälter wiederholt verzichtet. Der Deutsche Bundestag hat letztmalig im Jahr 2000 eine Diätenerhöhung beschlossen und bis zum Jahr 2003 festgelegt. Die Erhöhung von 2002 auf 2003 betrug 131 Euro.
Die Abgeordnetenentschädigung bleibt inzwischen deutlich hinter den gesetzlich vorgegebenen Orientierungsgrößen zurück, im Augenblick um etwa 12%. In der öffentlichen Diskussion um die Höhe und die Angemessenheit der Abgeordnetenbezüge findet dies jedoch keine Berücksichtigung.
Der Bundestagspräsident hat vorgeschlagen, den entstandenen finanziellen Rückstand hinzunehmen. Für die nächsten Jahre soll lediglich eine Anpassung der Diäten im Maßstab der Entwicklung der Erwerbseinkommen vorgenommen werden, um die Lücke zu den gesetzlich als angemessen definierten Bezügen nicht noch größer werden zu lassen.
Die Schere zwischen dem Anstieg der Abgeordnetenentschädigung im Vergleich zu anderen Einkommensgrößen ist seit nahezu 30 Jahren immer weiter auseinander gegangen. So sind seit 1977 die Tarifverdienste in der Gesamtwirtschaft um 157% gestiegen, die Abgeordnetenentschädigung hingegen um 83%. Dies hatte auch Auswirkungen auf die Höhe der Abgeordnetenversorgung, die - im Gegensatz zu einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung - voll zu versteuern ist.
Mit freundlichen Grüßen
Uda Heller, MdB