Frage an Torsten Wolf von Katharina S. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie
Guten Tag Herr Wolf,
mein Anliegen bezieht sich auf die fehlende Möglichkeit Abituraufgaben beim Ministerium anzufragen und Schüler*innen durch eine Veröffentlichung frei zur Verfügung zu stellen.
In Thüringen sind Schulen und Prüfungseinrichtungen vom Informationsfreiheitsgesetz ausgenommen, für die Erstellung der Abiturprüfungen werden jedoch öffentliche Gelder verwendet. Demanch sollten sie der Öffentlichkeit nicht vorenthalten werden. Zudem erinnere ich auch an die Aufgabe und den Anspruch, dem sich Schule durch den "Ausgleich von Bildungsbenachteiligungen" (§ 2 ThürSchulG - Gemeinsamer Auftrag für die Thüringer Schulen) verpflichtet sieht.
Meine Schüler*innen und ich bitten Sie zu diesem Thema Stellung zu nehmen und fordern zugleich, entsprechend der o. g. Gründe, Bildungsmaterialien für alle Menschen zugänglich zu machen.
Mit freundlichen Grüßen
Katharina Streletzki