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Torsten Schweiger
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Frage von Gerald N. •

Frage an Torsten Schweiger von Gerald N. bezüglich Kultur

Ergänzende Frage zu Ihrer Antwort vom 11.07.2019

Sehr geehrter Herr Schweiger
Ich bedanke mich für Ihre schnelle Antwort zu meiner Frage zum Thema Abriss des Kulturhaus SGH im Jahre 1999.Da Sie bereits seit 1997 im Bauamt der Stadt tätig waren, müssen Sie folgende Frage, die Sie in Ihrer ersten Antwort ausgespart haben bitte noch beantworten:
WER hat veranlasst, dass ein DENKMALGESCHÜTZES GEBÄUDE der Stadt ,ohne jegliche Bauschäden, abgerissen werden darf? Die umstrittene Entscheidung des Stadtrates lassen wir hier einmal außen vor.WER hat dem Stadtrat diese Vorlage eingebracht? WARUM hat man ca. 30.000 Unterschriften der Bürger GEGEN den Abriss in der Verwaltung negiert? War diese schriftlich eingereichte Mehrheitsbekundung der Bürger rechtlich nicht statthaft?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr N.,

gern beantworte ich auch Ihre weiterführende Frage, soweit mir das natürlich möglich ist.

In Deutschland werden Bauanträge - auch Abbruchanträge - nach dem Baugesetzbuch (BauGB) durch verschiedene Behörden geprüft und beschieden. Dabei prüft das Bauamt der betroffenen Stadt ausschließlich die planungsrechtliche Zulässigkeit und das Bauordnungsamt des betroffenen Landkreises die übrigen Belange, so auch das von Ihnen angesprochene Denkmalschutzrecht. Nur in kreisfreien Städten ist das Bauamt und das Bauordnungsamt in derselben Verwaltung. Da Sangerhausen keine kreisfreie Stadt ist, ist der von Ihnen nachgefragte Vorgang nicht Gegenstand der denkmalrechtlichen Bearbeitung im städtischen Bauamt gewesen - insofern kann ich da leider keine weiterführende Antwort geben - hier müssten Sie sich bitte an das Bauordnungsamt des Landkreises wenden.

Sie schreiben: "Die umstrittene Entscheidung des Stadtrates lassen wir hier einmal außen vor." Das "außen vor lassen" geht meiner Meinung nach nicht, da der Stadtrat nunmal die demokratisch gewählte Vertretung der Bürgerschaft ist. Welche Überlegungen welchen Stadtrat zu seiner persönlichen Entscheidung veranlasst haben oder auch nicht, und ob da Unterschriftensammlungen in welcher Wichtung mit anderen Argumenten eine Rolle gespielt haben kann ich leider nicht sagen, da ich kein Stadtrat war und somit an der Abstimmung nicht teilgenommen habe. Sie hingegen waren ja Stadtrat - gegebenenfalls können Sie ja Ihre ehemaligen Stadtratskollegen und -kolleginnen nach deren Entscheidungsgründen befragen - ich vermag das leider nicht.

Sollten Sie als Bürger von Sangerhausen noch weiterführende Fragen haben, können Sie mich gern ganz einfach auch einmal in der regelmäßigen Bürgersprechstunde in meinem Wahlkreisbüro in Sangerhausen besuchen, um die Thematik noch einmal zu erörtern. Die Termine werden regelmäßig in der lokalen Presse bekanntgegeben.

Mit freundlichen Grüßen
Torsten Schweiger, MdB