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Torsten Schneider
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Frage von Hans M. •

Frage an Torsten Schneider von Hans M. bezüglich Soziale Sicherung

Herr Schneider,

was werden sie gegen die zunehmenden Wohnungsumwandlungen in Ferienwohnungen wie in der Florastraße, Schulzestraße oder Brehmestraße unternehmen?

Morawietz

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Sehr geehrter Herr Morawietz,

vielen Dank für Ihre Frage.
Derzeit liegen dem Bezirksamt noch keine hinreichenden Kenntnisse vor, die ein Einschreiten in der Gebietskulisse angezeigt erscheinen lassen (
http://tinyurl.com/3f38zsw ).

Allerdings spielen solche Tendenzen im Kontext mit der Debatte über die Mietendämpfung in Berlin eine Rolle, wozu ich mich hier bereits am 3. September 2011 gegenüber Frau Anders und am 5. September 2011 gegenüber Frau Matern umfassend erklärt habe.

Bezüglich des Teilproblems einer Umnutzung von Wohnungen werden viele Vorschläge adressiert, die allerdings bisweilen unausgereift erscheinen. So lese ich immer wieder, man solle die Bauordnung Berlin (BauO) auf die eine oder andere Weise und über die §§ 2 Abs. 4 Nr. 8, 33 Abs. 3, 52 BauO hinausgehend verändern. Eine intendierte Änderung mit dem finalen Verhinderungsziel ist jedoch eine rechtliche Fata Morgana.

Auch die intendierte Hoffnung, nach §§ 172 Abs. 1 Satz 4, Abs. 4 BauGB limitieren zu können, ist bestenfalls übertrieben, rechtlich immer problematisch und schlimmstenfalls regressrelevant und mitunter politisch nicht einmal erstrebenswert. In jedem Fall ist die Umwandlungsgenehmigung im Falle des § 172 Abs. 4 Satz 3 Nr. 6 BauGB zu erteilen, so dass eine faktische Vorkaufssperrfrist von 7 Jahren übrigbleibt. Weitere Folge wäre zudem die Verkürzung der Frist nach § 577a Abs. 2 BGB um diese 7 Jahre, die dann leer liefe.

Eine solche - dann entfallende - Frist wurde allerdings bereits vom Senat durch die sog. Kündigungsschutzklausel-Verordnung erlassen und am 16. August 2011 unter zusätzlicher Einbeziehung der Bezirke Steglitz/Zehlendorf und Mitte (neben Friedrichshain-Kreuzberg, Charlottenburg-Wilmersdorf, Tempelhof-Schöneberg und Pankow) um weitere 7 Jahre verlängert ( http://tinyurl.com/3brjtoq ).

Neben dieser Maßnahme verbleibt es bei einem von mir unterstützten neuen Versuch, ein Zweckentfremdungsverbot für Berlin zu verordnen. Dabei ist besondere Sorgfalt walten zu lassen, da das Land Berlin mit der letzten Verordnung zum 1. September 2000 rechtskräftig und vom Bundesverwaltungsgericht am 13. März 2003 bestätigt, gescheitert ist ( http://tinyurl.com/42ukblj ).

Mit freundlichen Grüßen

Torsten Schneider, MdA

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