Frage an Torsten Schneider von Isodore S. bezüglich Verkehr
Werter Herr Schneider,
nach Ihrer Antwort auf Herrn Gruber zur Feuerwehr in Pankow habe ich eine Frage zum Brandschutz. Wie stehen Sie zur Verabschiedung eines Gesetzes, daß den Einbau von Rauchmeldern in Neubauten und in Altbauten vorschreibt? Nachdem Brandstiftung auch an Kinderwagen in Hausfluren zugenommen hat, ist man in Mietshäusern ja seines Lebens nicht mehr sicher.
Vielen Dank für eine Antwort!
I. Schult
Sehr geehrte Frau Schult,
ich bedanke mich für diese wichtige Frage. Im Abgeordnetenhaus Berlin ist diese Frage Gegenstand einer parlamentarischen Befassung und im Bauausschuss aufgrund eines Antrages vom 7. April 2011 ein Expertenanhörungsverfahren geplant.
Nach meiner Einschätzung ist inzwischen der Nutzen von Rauchmeldern unbestritten. Sie retten Leben. Demgegenüber müssen alle Kostenüberlegungen zurücktreten. Dabei stehen die Betriebskosten einerseits und die Haftungsrisiken der Eigentümer/Mieter andererseits in Rede.
Zwar formulierte der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz am 5. Juli 2005: „Hierzu zählt bei batteriebetriebenen Rauchwarnmeldern, die auch nach Auffassung der Beschwerdeführerin bei Altbauten allein in Betracht kommen, insbesondere das rechtzeitige Auswechseln der Batterien. Diese Wartungsarbeit kann zeitnah nur durch den Wohnungsinhaber erbracht werden. Wenn somit die Aufrechterhaltung der Funktionssicherheit batteriebetriebener Rauchwarnmelder letztlich doch von der Eigenverantwortung des jeweiligen Wohnungsnutzers abhängt, ist die Abwägung des Gesetzgebers von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden, auch bereits in Bezug auf den Einbau dieser Warnmelder auf das Verantwortungsbewusstsein der Menschen zu vertrauen. http://tinyurl.com/3kl7m6s
Dies bedeutet aber nicht, dass der Gesetzgeber solche Vorschriften nicht trotzdem treffen darf.
Mit freundlichen Grüßen
Torsten Schneider, MdA