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Torsten Schneider
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Frage von Matthias F. •

Frage an Torsten Schneider von Matthias F. bezüglich Medien

Sehr geehrter Herr Schneider,

gerade bin ich auf einen Blogeintrag gestoßen ( http://www.bitterlemmer.net/wp/2011/08/15/wer-die-wohnung-wechselt-muss-demnachst-seiner-zustandigen-rundfunkbehorde-den-grund-dafur-mitteilen ), in dem es um das (geplante) neue Rundfunkrecht geht, Zitat:

"Eine besonders krasse Bestimmung findet sich in Paragraph 8, Ziffer 5, Satz 2. Wer sich umzugsbedingt bei der zuständigen Rundfunkbehörde abmeldet, hat dabei etliche ´Daten mitzuteilen und auf Verlangen nachzuweisen´, darunter den ´die Abmeldung begründenden Lebenssachverhalt´."

Mich würde interessieren, für wann die Abstimmung im Berliner Abgeordnetenhaus geplant ist und wie Sie zum 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag und insbesondere der aus dem Zitat hervorgehenden Auskunftspflicht persönlicher Lebensumstände stehen.

Mit freundlichen Grüßen,

Matthias Flor

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Sehr geehrter Herr Flor,

ich bedanke mich für Ihre Frage, die ich gerne wie folgt beantworte:

Der im Dezember 2010 von allen deutschen Ministerpräsidenten beschlossene 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag
( http://www.parlament-berlin.de/ados/16/IIIPlen/vorgang/d16-3941.pdf ) wurde vom Berliner Senat durch einstimmigen Beschluss vom 8. März 2011 dem Abgeordnetenhaus zur Ratifizierung zugeleitet.

Dort votierten die zuständigen Ausschüsse mit Mehrheit aller Fraktionen mit Ausnahme der FDP für die Ratifizierung
( http://www.parlament-berlin.de/ados/16/IIIPlen/vorgang/d16-4060.pdf ). Am 12. Mai 2011 hat das Plenum mit gleichem Stimmverhalten die Senatsvorlage angenommen und den 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag damit für das Bundesland Berlin ratifiziert
( http://www.parlament-berlin.de/ados/16/IIIPlen/protokoll/plen16-082-bp.pdf )

Keine Fraktion hat in den Redebeiträgen das von Ihnen angesprochene Problem adressiert
( http://www.parlament-berlin.de/ados/16/IIIPlen/protokoll/plen16-082-pp.pdf )
Insoweit war wesentlich, dass eine Vereinheitlichung der Gebührentatbestände bewirkt wurde und die GEZ nicht länger Wohnungen betritt, weil nunmehr haushaltsweise und nicht geräteweise abgerechnet wird; eine ganz herausragende Verbesserung.

Hinsichtlich der Angabe der „die Abmeldung begründenden Lebensumstände“ genügt nach meiner Ansicht der Hinweis auf einen privat oder sonst veranlassten Umzug.

Ich hoffe Ihre Frage erschöpfend beantwortet zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Torsten Schneider, MdA

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