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Frage von Hans H. •

Frage an Torsten Schneider von Hans H. bezüglich Verkehr

Hallo Herr Schneider,

in den Wahlprüfsteinen des ADFC ( http://www.adfc-berlin.de/wahlpruefsteine ) steht in der Antwort der SPD:

"Als Orientierung für die Haushaltsplanung haben wir 2004 in der Radverkehrsstrategie aber beschlossen, bis zum Jahre 2015 die Ausgaben für den Radverkehr auf 5 Euro je Einwohner zu steigern. Daran arbeiten wir."

Nach Berechnung des ADFC wäre das innerhalb der nächsten Legislaturperiode mehr als eine Verdreifachung des aktuellen Budgets. Ich begrüße dieses Vorhaben sehr und würde die SPD darin unterstützen. Doch wie realistisch halten Sie diese "Orientierung"? Die notwendige Sparsamkeit gebietet ja, dass die Mittel woanders eingespart werden. Könnten die Landesmittel bei der A100 dafür umgeschichtet werden? Das fände ich Klasse. Sie auch?

Mit freundlichen Grüßen
Hans Hagedorn

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Sehr geehrter Herr Hagedorn,

vielen Dank für Ihre Frage, die ich gerne wie folgt beantworte:

Zutreffend deuten Sie an, dass die Berliner Haushaltslage eine klare politische Priorisierung und Haushaltsdisziplin erforderlich macht. Wir planen derzeit mit jährlichen Ausgabensteigerungen von nur 0,3% bis 2020 und einem ausgeglichenen Haushalt ab 2016.

Die von der SPD angestrebte Ansatzerhöhung im Bereich Radwegestrategie auf 5 Euro je Einwohner und damit auf über 17 Millionen Euro halte ich - ausdrücklich auch als zuständiger Berichterstatter im Hauptausschuss - für richtig und realistisch.

Um jedoch nicht falsch verstanden zu werden und eine weitere politische Aussage zu treffen: Den im Bezirk Pankow vom zuständigen Stadtrat der Grünen vorgelebten „Kulturkampf gegen das Auto“ nebst quälenden Dauerbaustellen finde ich sehr problematisch. Berlin lebt von der urbanen Mischung und gleichberechtigten Teilhabe aller Verkehrsteilnehmer.

Die A 100 ist ein Bundesprojekt, das auch vom Bund mit über 400 Mio. Euro finanziert wird. Im Rahmen der sog. Bundesauftragsverwaltung sind im Berliner Landeshaushalt für das Jahr 2011 Landesplanungsgelder von „lediglich“ 1,9 Mio. Euro eingestellt, die aber gesperrt sind und also nicht ausgegeben werden. Diese Gelder sind zweckgebunden und zudem über eine Bundespauschale gegenfinanziert (EP 12 Haushaltstitel 231 02), so dass Ihre Annahme, man könne Landesgelder umleiten, sachlich unzutreffend ist.

Ich hoffe Ihre wichtige Frage umfassend beantwortet zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Torsten Schneider, MdA

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