Torsten Leveringhaus
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Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Horst E. •

Würden Sie sich dafür einsetzen, dass die Durchführung von Wandertagen von gemeinnützigen Vereinen im hessischen Staatswald kostenfrei durch die Forstämter genehmigt werden?

Der Landesbetrieb Hessen-Forst verlangt für die Nutzung des hessischen Staatswaldes für Wanderstrecken bei Wandertagen von gemeinnützigen Vereinen eine „Nutzungspauschale“ in von 297,50 Euro, wenn mehr als 200 Teilnehmer erwartet werden.

Der damalige zuständige Hessische Staatsminister Jörg Jordan hat 1991 zu Wanderveranstaltungen im Wald angeordnet (Staatsanzeiger für das Land Hessen 35/1991 vom 2. September 1991, Seite 2018f. Ziffer 788):

„Im Hinblick auf die besondere gesellschafts- und gesundheitspolitische Bedeutung des Sports, den hohen Freizeitwert derartiger Veranstaltungen und mit Rücksicht auf den i. d. R. gemeinnützigen Charakter der veranstaltenden Vereine bitte ich, die oben genannten Veranstaltungen im Staatswald des Landes unentgeltlich zu gestatten und zu unterstützen.“

Die Wanderfreunde Hatzbachtal meinen, dass diese Feststellung immer noch ihre Berechtigung hat. Wanderveranstaltungen von gemeinnützigen Vereinen im hessischen Staatswald sollten kostenfrei sein.

Torsten Leveringhaus
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr E.,

vielen Dank für Ihre Anfrage und ich bitte um Entschuldigung für die verspätete Antwort.

Der Wald hat verschiedene Funktionen - unter anderem die Erholungsfunktion. Es gab auch Zeiten, da war es vielen Menschen nicht möglich, hierfür den Wald zu benutzen.

Aber der Schutz und die Pflege des Waldes sind Aufgaben, die Zeit und Geld kosten. Damit nicht jede einzelne größere Veranstaltung angemeldet und abgerechnet werden muss, gibt es in Hessen seit 2018 einen Rahmenvertrag zwischen Hessen-Forst und dem Deutschen Volkssportverband sowie dem Landessportbund. Alle Mitgliedsvereine dieser Verbände können so Veranstaltungen durchführen, ohne separat zahlen zu müssen.

Mit freundlichen Grüßen

Torsten Leveringhaus

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