Torsten Leveringhaus
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Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Renate L. •

Mich interessiert Ihre Haltung zum Thema Reerdigung (Kurzinformation s. u.). Können Sie zusagen, sich als MdL für eine entsprechende Fortentwicklung des hessischen Bestattungsrechts einzusetzen?

Kurzinfo:
Bei dieser neuen, nachhaltigsten aller Möglichkeiten der Bestattung wird der gestorbene Körper auf natürlichem Wege innerhalb von 40 Tagen umgewandelt in fruchtbaren, reinen Humus - ohne Zufuhr von Energie wie im Krematorium, und ohne Rückstände zu hinterlassen (z.B. von Medikamenten) wie bei der traditionellen Erdbestattung. Der Leichnam wird in einem biologischen Prozess verstoffwechselt, durch unsere körpereigenen Mikroben und solche aus der natürlichen Umwelt. Bei der Bestattung kann die entstandene gute Erde direkt in den Boden eingebracht werden und dient so dem Wachstum neuen Lebens.
Jedoch: Bei uns in Hessen ist die Beisetzung der entstandenen Erde leider noch nicht erlaubt. So wird man derzeit zum "posthumen Friedhofstourismus" nach Schleswig-Holstein gezwungen - und den Angehörigen fehlt ein erreichbarer Ort zum Trauern.
Vielen Dank vorab für Ihre Antwort und
freundliche Grüße
Renate. L.

Torsten Leveringhaus
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau L.,

vielen Dank für ihre Anfrage.

Ich habe mich, zusätzlich zu den von Ihnen schon gelieferten Informationen, erst einmal über mir das bisher unbekannte Verfahren informiert.

Diese Form der Bestattung ist durch den Verzeicht auf die Verbrennung sicher ökologisch vorteilhafte rals bisherige Feuerbestattungen. Einzig die lange Dauer des Prozesses wirft bei mir Fragen auf. Haben Kommunen (Kirchen) vor Ort die räumliche Kapazität, wenn sich mehrere Menschen für diese Form der Bestatung entscheiden?

Prinzipiell bin ich aber offen für eine Änderung des Besattungsrechts - die Erfahrungen aus Schleswig-Holstein sind dabei sicher hilfreich.

Mit freundlichen Grüßen

Torsten Leveringhaus

 

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