Was ist Ihre Meinung zum hessischen Informationsfreiheitsgesetz?
Hessen hat eines der restriktiven Informationsfreiheitsgesetze in Deutschland. Polizei, Gemeinden und Kreise sind alle ausgeschlossen von der Informationsfreiheit. Resultat ist ein Sammelsurium aus Gemeinden und Kreisen mit unterschiedlichen Regeln und Leveln von Transparenz.
Welche Haltung vertreten Sie als Abgeordneter zur hessischen Gesetzgebung und was wären Ihre Ansätze, um Informationsfreiheit auch auf kommunaler Ebene für alle Bürger voranzutreiben?
Sehr geehrter Herr B.,
vielen Dank für die Anfrage und entschuldigen Sie bitte, dass die Antwort etwas verzögert kommt.
Das Hessische Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG) wurde im Jahr 2018 verabschiedet. Zu dieser Zeit war ich noch kein Mitglied des Landtages und habe auch nur sehr wenig Einblick in die Entstehungsgeschichte des Gesetzes.
Gerade am Teil der Informationsfreiheit in den §§ 80-89 gab und gibt es viel Kritik, da es sehr viele Ausnahmegründe gibt. Die aber teilweise nachvollziehbar sind und auch in anderen Landesgesetzen Anwendung finden. Der gesamte Bereich entwickelt sich gleichwohl ständig weiter. Es gibt neue Rechtsprechung, andere Länder überarbeiten ihre Gesetze und so weiter.
Es wäre daher aus meiner Sicht wünschenswert, wenn auch wir in Hessen den Bereich evaluieren. Dies ist aber im aktuellen Koalitions-Vertrag zwischen CDU und Grünen nicht vorgesehen.
Ich hoffe, dass ich mich für und mit den Grünen dann im Wahlkampf und in der neuen Legislatur ab 2024 dafür einsetzen kann, das Gesetz anzupacken und gute Erfahrungen bzw. Regelungen aus anderen Bundesländern zu übernehmen.
Schöne Grüße
Torsten Leveringhaus