Ende Mai will der Bundestag das PUEG (Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz) beschließen, Pflege-WGs werden dabei nicht berücksichtigt! Wie stehen sie zu diesem Gesetz?
Sehr geehrter Herr Leveringhaus,
Ende Mai will der Bundestag das PUEG (Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz) beschließen, mit Entlastung der BewohnerInnen in Pflegeheimen, aber *nicht* für die in Pflege-WGs. Das ist das Aus für die WGs.
Aus eigener (leidvoller) Erfahrung mit Pflegeheimen kann ich sagen, dass eine Förderung der Pflege-WGs dringend nötig ist und sich das Rad nicht wieder rückwärts drehen sollte! Meine Mutter lebt in einer Demenz-WG und wir würden keinen anderen Weg mehr gehen wollen.
Wie werden sie hinsichtlich des Gesetzes entscheiden?
Bitte berücksichtigen sie die Pflege-WGs als bessere Alternative für pflegebedürftige Menschen!
Herzliche Grüße aus Seeheim-Jugenheim
Sehr geehrte Frau R.,
vielen Dank für Ihre Anfrage zum Pflegeunterstützungs- und -entlastungssgesetz (PUEG). Da dieses Thema nicht in mein Aufgabengebiet fällt und es sich auch um ein Bundesgesetz handelt, habe ich mich erst einmal ausführlich informiert. Die dadurch entstandene Verzögerung der Antwort bitte ich zu entschuldigen.
Wir stehen in der Pflege vor großen Herausforderungen. Nicht nur Pflegebedürftige, sondern auch pflegende Angehörige und Heimbetreiber verlassen sich auf eine stabile, soziale Pflegeversicherung.
Über vier Millionen pflegebedürftige Menschen in Deutschland werden zu Hause versorgt. Ein Großteil von ihnen wird durch Angehörige gepflegt, oft ganz ohne professionelle Unterstützung. Pflegende Angehörige sind damit das Rückgrat der pflegerischen Versorgung in Deutschland. Es ist uns wichtig, ihren Einsatz wertzuschätzen. Sie verdienen gute Bedingungen und ausreichende Unterstützung im Alltag. Nach den Belastungen in der Corona-Zeit steht die häusliche Pflege aber aktuell immer mehr unter Druck, da die Leistungen der Pflegeversicherung durch die steigende Inflation an Wert verlieren. Dagegen wollen wir angehen.
Wir sind uns bewusst, dass auch ambulant betreute Wohngemeinschaften ein wichtiges Angebot für pflegebedürftige Menschen in Deutschland sind und dass sie aktuell mit steigenden Kosten zu kämpfen haben. Dementsprechend haben wir GRÜNE im Bundestag uns in den Verhandlungen zum Pflegeunterstützungs- und –entlastungsgesetz für bessere finanzielle Rahmenbedingungen, insbesondere für eine Anhebung des Wohngruppenzuschlages, eingesetzt. In den bis zum Schluss angesichts der Haushalts- und Wirtschaftslage sehr schwierigen Verhandlungen innerhalb der Koalition konnten wir hier aber leider keine Verbesserung erreichen. Nun gilt, dass der Wohngruppenzuschlag wie die anderen Leistungsbereiche der Pflegeversicherung zum 1. Januar 2025 und 1. Januar 2028 angehoben wird.
Wir lassen uns aber nicht entmutigen und werden die Belange der ambulanten Wohngemeinschaften in den nächsten Gesetzesverhandlungen zur Pflege wieder einbringen. Das gilt ebenso für mehr Gestaltungsmöglichkeiten für Kommunen in der Pflege.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit dieser Antwort etwas helfen. Bei weiteren Fragen kommen Sie gerne auf mich zu - auch persönlich in Seeheim-Jugenheim.
Schöne Grüße
Torsten Leveringhaus