Torsten Leveringhaus
Torsten Leveringhaus
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Lukas L. •

Frage an Torsten Leveringhaus von Lukas L. bezüglich Bildung und Erziehung

Sehr geehrter Herr Leveringhaus,

als Studierender der TU Darmstadt möchte ich dieses Semester an einem fortgeschrittenen Sprachkurs teilnehmen. Dort herrscht, wie es für Sprachkurse an der TU die Regel ist, Anwesenheitspflicht. Durch die Corona Krise wurde der Unterricht auf Videokonferenzen verlagert. Die Universität hat sich hier für den Anbieter Zoom entschieden. Dieser steht öffentlich in der Kritik, da der Dienst im Bereich IT-Sicherheit und Datenschutz massive Mängel aufweist.
Auch nahezu alle Landesdatenschutzbeauftragten haben sich mittlerweile kritisch über einen Einsatz von Zoom an Universitäten und Schulen geäußert [1] – mit Ausnahme des hessischen Datenschutzbeuaftragten, der alle Systeme pauschal für zulässig erklärt hat [2]. Dieser Blanko-Scheck stellt in meinen Augen in Frage, ob in Hessen mit der notwendigen Gewissenhaftigkeit auf den Datenschutz geachtet wird.

Ich möchte den Dienst nicht nutzen, da ich als Studierender im Bereich IT-Sicherheit weiß, dass der Dienst nicht sicher ist. Zudem ist mir mein Grundrecht auf Privatsphäre sehr wichtig – ganz davon abgesehen, dass ich mich unglaubwürdig machen würde, wenn ich mir einen Zoom-Account anlege. Ich habe den Dozent\*innen angeboten Datenschutz-freundliche Alternativen zu nutzen bzw. bereitzustellen, die keine Mehrkosten verursacht hätten (Open Source Software BigBlueButton). Dies wurde jedoch abgelehnt. Begründet wurde die Ablehnung damit, dass die Universitätsleitung sich für Zoom entschieden hat.
Was machen die hessischen Grünen, damit die Schulen und Universitäten Schüler\*innen und Studierende nicht zwingen personenbezogene Daten an fragwürdige Unternehmen preisgeben zu müssen, um an der Lehre teilnehmen zu können? Wieso ist in anderen Ländern, wie bspw. Badem-Würtemberg [3], der Aufbau einer eigenen Infrastruktur möglich, die datenschutzfreundlichen Unterricht erlaubt, aber in Hessen nicht?

Das Hochschulrechenzentrum der TU Darmstadt behauptet offiziell, dass Zoom im Moment das einzige Angebot sei, das gleichzeitig sicher und stabil wäre [4,5]. Das HRZ verweist zwar darauf, dass eine abschließende Beurteilung des Datenschutzbeauftragten noch aussteht (was ich nach dem Start der Nutzung bereits für untragbar halte), nutzt darüber hinaus aber auch die private Webseite des „Datenschutz-Guru” als Beweis, der sich allerdings nur zum freiwilligen Einsatz innerhalb von Unternehmen äußert und nicht im erzwungenen Kontext der Lehre.

Diese Einschätzung teile ich nicht. Dass die IT-Sicherheit bei diesem Anbieter an letzter Stelle steht, haben die vielen Presseberichte der vergangenen Wochen gezeigt. Um mithilfe eines Web-browsers teilzunehmen, muss ich ein Konto bei Zoom anlegen, wo bereits private Daten wie meine E-Mail-Adresse weitergegeben werden, ohne dass ich den Dienst überhaupt nutzen kann.

Die Stabilität der auf den Endgeräten installierten Software wurde von meinen Kommiliton\*innen, die sich dem Zwang der Universität bereits gebeugt haben, stark kritisiert. Dass es bessere, stabile Alternativen gibt, belegt das großflächige Angebot für Schulen des Landes Baden-Würtemberg, welches vom Land selbst betrieben wird [3]. Zudem ist Zoom auch in vielen großen Unternehmen wie Google und Siemens als Arbeitsmittel verboten [7,8]. In den USA wird bereits gegen den Dienst wegen entsprechender Verstöße ermittelt und selbst Netzpolitiker der CDU Bundestagsfraktion kritisieren den Einsatz mittlerweile [9].

Mich beschleicht hier also der Eindruck, dass auf Kosten von Schüler\*innen und Studierenden zum einen ein fragwürdiger Anbieter gefördert wird und zum anderen der Aufwand eines Anbietervergleichs gespart wurde.

Nun meine Frage: Muss ich dieses Semester „ausfallen lassen”, um mein Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung wahrnehmen zu können? Und in wie weit stehen Sie und ihre Fraktion hinter dem Verhalten der Universität? Welche Schritte planen Sie, damit auch in diesem Onlinesemester das Recht auf informelle Selbstbestimmung in Schulen und Universitäten nicht aufgegeben werden muss?

Über eine baldige Antwort würde ich mich freuen, da sonst, nicht nur bei mir, die Anwesenheitspflicht zuschlägt.

[1] Beispiel Berlin: https://www.datenschutz-berlin.de/fileadmin/user_upload/pdf/orientierungshilfen/2020-BlnBDI-Empfehlungen_Videokonferenzsysteme.pdf
[2] https://datenschutz.hessen.de/videokonferenzsysteme-schulen
[3] https://www.kuketz-blog.de/bigbluebutton-als-virtuelles-klassenzimmer-in-baden-wuerttemberg/
[4] https://www.hrz.tu-darmstadt.de/konferenz/videokonferenz/zoom/faq_5/index.de.jsp
[5] https://bildung.social/@FOSSa/104048201170664516
[7] https://www.heise.de/newsticker/meldung/Sicherheitsmaengel-Google-blockiert-Zoom-auf-Arbeitsrechnern-4700339.html
[8] https://www.cpomagazine.com/data-privacy/as-zoom-security-concerns-pile-up-more-and-more-organizations-decide-it-isnt-worth-the-risk/
[9] https://www.handelsblatt.com/technik/it-internet/datenschutz-fuer-vertrauliches-gilt-hoechste-vorsicht-politiker-warnen-vor-videodienst-zoom/25722542.html?ticket=ST-133970-Pzuajv99YE9fK7dRic1i-ap5

Torsten Leveringhaus
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr L.,

vielen Dank für die Anfrage und nochmals Entschuldigung, dass die Beantwortung etwas Zeit in Anspruch genommen hat. Auch wenn es sich bei Zoom um ein digitales Produkt handelt, ist der Kern Ihres Anliegens doch Hochschulpolitik, so dass ich mich erst mit meiner Kollegin Nina Eisenhardt (Sprecherin für Hochschule und Wissenschaft) austauschen wollte.

Zur Hochschulpolitik:

Die Hochschulen sind in Hessen autonom. Sie entscheiden daher selbst über Fragen von Softwarebeschaffung.
Dabei sind sie selbstverständlich dennoch den Empfehlungen und der Kontrolle durch den Hessischen Datenschutzbeauftragten unterworfen. Der Hessische Datenschutzbeauftragte ist dabei eine unabhängige Instanz, die keinen politischen Weisungen unterworfen ist.
Ebenso gilt für die Hochschulen das Sparsamkeitsgebot der öffentlichen Hand, dass einen zwingenden Vergleich von Angeboten notwendig macht. In ihrer Autonomie bekommen die Hochschulen einen Globalhaushalt zugewiesen, aus denen bisher auch die Digitalisierung bezahlt wurde.

Damit die Digitalisierung der Hochschulen schneller vorankommt, haben im April 2020 alle 14 staatlichen Hochschulen in Hessen einen Digitalpakt abgeschlossen. Er setzt dabei auch auf einer Kooperationsstruktur auf, die die Hochschulen seit 2017 für die Digitalisierung von Infrastruktur, Lehre und Studium, Forschung und Verwaltung entwickelt haben. Mehr dazu unter https://wissenschaft.hessen.de/presse/pressemitteilung/land-staerkt-hessens-hochschulen-im-digitalpakt-mit-112-millionen-euro-fuer-die-zukunft

Mit dem Digitalpakt kann nun erfreulicherweise schon in 2020 kurzfristig auf die Herausforderung der Pandemie reagiert werden. Die Hochschulen entscheiden gemeinsam mit dem Land welche Projekte finanziert werden. Als Bedarf wurden seitens der Hochschulen hier Videokonferenzausstattungen und eine Erhöhung der Streamingkapazitäten formuliert. Ebenso soll es einen Fond für eine Arbeitsmittelausstattung für finanziell schwache Studierende geben.

Wir freuen uns, dass die Universität Marburg sich beispielsweise für das System BigBlueButton entschieden hat und hoffen, dass dies im engen Austausch der Hochschulen Vorbildcharakter für andere Hochschulen entwickelt.

Das Land Baden-Württemberg stellt nach unserer Kenntnis Online-Systeme für Schulen, nicht für Hochschulen bereit. Dies tut Hessen ebenfalls und greift ebenfalls nicht auf Zoom zurück. Schulen sind hier, im Gegensatz zu Hochschulen, auch nicht autonom.

Zu Zoom:

Als Mitte März die ersten Beschränkungen beschlossen wurden stieg der Bedarf an Telefon- und Videokonferenzlösungen stark an.

Der Markt hat hier natürlich verschiedene Lösungen. GotoMeeting, Skype for Business (bzw. Teams), Cisco Webex, Jitsi Meet und viele weitere. Zoom zeichnet sich dabei unter anderem dadurch aus, dass man kurz Meetings kostenlos abhalten konnte und Teilnehmer*innen sich nicht registrieren mussten.
Und bei längeren Meetings ist die Preisstruktur von Zoom sehr moderat – was sich beim oben angesprochenen Sparsamkeitsgebot als Pluspunkt erweist.

In der Zwischenzeit sind allerdings verschiedene Berichte erschienen, die sich sehr kritisch mit Zoom auseinandersetzen. Eine kurze, nicht abgeschlossene Liste:
- So wurden Browser-Sicherheitsprotokolle umgangen die auch nach der Deinstallation von Zoom den unberechtigten Zugriff auf Webcams ermöglichten.
- Es wurden Daten an Facebook weiteregegeben – selbst wenn Nutzer*innen dort gar keinen Account haben.
- Der Begriff Zoom-Bombing kam auf, als sich Hacker in laufende Konferenzen einloggen konnten.
- Hunderttausende Zoom Accounts wurde zum Kauf im Darknet angeboten
- Und erst diese Woche wurde zudem bekannt, dass Zoom die Nutzerzahlen nicht korrekt erhoben hatte.

Wir Grüne stehen daher einer Nutzung von Zoom kritisch gegenüber und würden aus den aufgelisteten Gründen keine Empfehlung für eine Nutzung abgeben. Intern verwenden wir selber eine Lösung die auf Jitsi Meet aufbaut.

Wie oben beschrieben haben wir aufgrund der Hochschulautonomie – die ein sehr hohes Gut ist – aber keinen Einfluss auf die Entscheidung der TU Darmstadt.

Bezüglich einer Lösung in Ihrem Fall empfehle ich Ihnen, sich an ihren Fachbereich bezüglich der Anwesenheitspflicht zu wenden. Alternativ können Sie sich auch an das Beschwerdemanagement der TU Darmstadt wenden, sollten Sie Nachteile in Ihrem Studienverlauf haben beziehungsweise befürchten.

Auch wenn ich ihr Problem damit nicht lösen kann hoffe ich, dass sie zusammen mit der TU eine Lösung finden die keine Nachteile für Ihr Studium mit sich bringt und wünsche Ihnen für das weitere Studium viel Erfolg.

Mit freundlichen Grüßen

Torsten Leveringhaus

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