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Torsten Koplin
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Frage von W. R. •

Frage an Torsten Koplin von W. R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Koplin,
wie werden Sie sich gegen den aufkommenden Linksextremismus (gem. Bundesverfassungsschutzbericht auch der VVN-BdA) abgrenzen?

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Sehr geehrter Herr Reinert,

immer da, wo ich auf Linksextremismus getroffen bin oder treffen werde, habe ich ihn kritisiert und abgelehnt und werde das weiterhin tun. Es ist allerdings in meinem politischen Leben so selten gewesen, dass ich darin keinen Schwerpunkt meiner politischen Arbeit sehen kann .

Was nun den von Ihnen genannten Bund der Antifaschisten betrifft, so muß ich Ihnen sagen, dort ist ganz bestimmt kein Linksextremismus zu finden. In diesem Bund wirken und versammeln sich Menschen unterschiedlichster politischer Anschauungen (z.B. Christen, Marxisten, Atheisten), die am eigenen Leib bzw. an ihren engsten Verwandten und Freunden die Unmenschlichkeit des Faschismus, die millionenfache Zerstörung menschlicher Würde und menschlichen Lebens erlebt und durchlitten haben und die sich deshalb dafür engagieren, dass Faschismus in Deutschland nie wieder sein darf. Sie wissen sich damit in direkter Übereinstimmung mit dem Potsdamer Abkommen aller Siegermächte des 2.Weltkrieges und mit dem Willen der Mehrheit der Deutschen.

Wenn nun der Verfassungsschutz dennoch dort den Linksextremismus vermutet und sucht, dann wird darin nur die "antikommunistische Brille" erkennbar, mit der manche Mitarbeiter des Verfassungsschutzes die gesellschaftliche Wirklichkeit, das (meist ehrenamtliche ) Engagement dieser Bürgerinnen und Bürger betrachten.

Genau genommen sind die Aktivitäten der VVN-BdA ein guter Beitrag zum Schutz der Verfassung, denn das Grundgesetz für die BRD hat an vielen Stellen einen klar antifaschistischen Charakter. So heißt es z.B. in Artikel 1:"Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt." Und in Artikel 3 heißt es : "Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft , seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden." Weiterhin legt die Verfassung der Bundesrepublik fest: " Die allgemeinen Regeln des Völkerrechts sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes." (Artikel 25) Artikel 26 enthält das Gebot: "Handlungen, die geeignet sind...die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen." Zum Schluss möchte ich Sie noch auf Artikel 139 hinweisen. Er trägt die Überschrift [Weitergeltung der Entnazifizierungsvorschriften] und lautet: " Die zur ,Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus´ erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht berührt."

Die VVN-BdA arbeitet genau in Sinne dieser Artikel zum Schutze der Verfassung.

Mit freundlichen Grüßen
Torsten Koplin

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