Frage an Torsten Geerdts von Peter K. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
ich möchte Sie bitten, mir folgende Fragen zu beantworten.
1) Nach welchen Kriterien werden Aufsichtsräte ausgesucht? Beispiel: HSH Nordbank
2) Wer entscheidet über die Besetzung des Aufsichtsrates?
3) Wenn Aufsichtsratmitglieder selbst erklären, das sie bei den zu treffenden Entscheidungen nicht über den hierzu nötigen Sachverstand verfügen, warum werden Sie in den Aufsichtsrat gewählt?
Mit freundlichen Grüßen
Peter Kleinjung
Sehr geehrter Herr Kleinjung,
für Ihre Fragen danke ich Ihnen, ich möchte diese folgendermaßen beantworten:
1. Die persönlichen Voraussetzungen für Aufsichtsratsmitglieder einer Aktiengesellschaft sind in § 100 Aktiengesetz geregelt. Mitglied eines Aufsichtsrats kann demnach nur eine natürliche, unbeschränkt geschäftsfähige Person werden. Das Aktiengesetz unterstellt eine allgemeine Sachkenntnis bei den bestellten Personen, indem es betont, dass jedes Aufsichtsratsmitglied "der Gesellschaft die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Aufsichtsrats schuldet". Nach § 100 Abs. 3 kann die Satzung darüber hinausgehende persönliche Voraussetzungen festlegen.
Dem Aufsichtsrat der HSH Nordbank gehören unter der Führung des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Bank AG, Hilmar Kopper, folgende Mitglieder als Aktionärsvertreter an:
- Hans-Werner Blöcker, Vorsitzender des Bauindustrieverbandes Schleswig-Holstein
- Detlev Bremkamp, ehem. Vorstandsmitglied der Allianz AG Holding
- Dr. Alexander Erdland, Vorstandsvorsitzender der Wüstenrot & Württembergische AG
- Oke Heuer, stellv. Revisionsdirektor Sparkassen- und Giroverband Schleswig-Holstein
- Dr. Rainer Klemmt-Nissen, Leiter Vermögens- und Beteiligungsmanagement der Finanzbehörde Hamburg
- Lutz Koopmann, ehem. Vorstandsvorsitzender der Investitionsbank Schleswig-Holstein
- Dr. Joachim Lemppenau, ehem. Vorstandsvorsitzender der Volksfürsorge Versicherung
- Dr. David Morgan, J.C. Flowers & Co. UK Ltd.
- Bernd Wrede, ehem. Vorstandsvorsitzender Hapag-Lloyd
2. Die Vertreter der Anteilseigner im Aufsichtsrat werden von der Hauptversammlung gewählt. Für das Land Schleswig-Holstein werden die entsprechenden Bewerberinnen und Bewerber der Hauptversammlung durch die Landesregierung vorgeschlagen.
3. Wer sich im Vorwege einer möglichen Kandidatur für ein Mandat in einem Aufsichtsrat in diesem Sinne äußert, sollte auf seine Bewerbung verzichten beziehungsweise vom vorschlagenden Anteilseigner nicht weiter in Betracht gezogen werden. Wer in Wahrnehmung seiner Aufsichtsratsfunktion feststellt, dass er mit der übertragenen Aufgabe überfordert ist, sollte auf sein Mandat verzichten.
Mit Blick auf die unter Nr. 1 aufgeführte Liste der Vertreter der Anteilseigner im Aufsichtsrat der HSH Nordbank erscheinen mir alle diese Persönlichkeiten über die erforderliche Eignung zu verfügen.
Mit freundlichen Grüßen
Torsten Geerdts