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Frage von Detlef K. •

Frage an Torge Schmidt von Detlef K. bezüglich Verbraucherschutz

Ich bin der Auffassung, daß auch nicht abgegebene Stimmen bei einer Wahl Stimmen sind, die es wert sind, gehört und gewichtet zu werden.

"Ob wir also als Wahlbevölkerung am Fundament der Demokratie mitbauen oder ob wir als Gewählte Weg und Ziel bestimmen - es ist unser Land, in dem wir Verantwortung übernehmen, wie es auch unser Land ist, wenn wir die Verantwortung scheuen. Bedenken sollten wir dabei: Derjenige der gestaltet wie derjenige, der abseits steht - beide haben sie Kinder. Ihnen werden wir dieses Land übergeben. Es ist der Mühe wert, es unseren Kindern so anzuvertrauen, dass auch sie zu diesem Land ´unser Land´ sagen können."
Rede des neuen Bundespräsidenten Herrn Gauck, 18.03.2012.

Ich leite für mich aus diesen Worten ab, daß ich mit meiner Auffassung nicht alleine bin.
Somit stellt sich für mich die Frage: Wie bilde ich z.B. sogen. Nichtwähler in einem Wahlergebnis angemessen ab ? Wie wäre die Idee zu bewerten die sogen. Nichtwählerschaft mit einer Art anteiligen Gewichtung zu einer abgegebenen Stimme in den Wahlausgang einzubinden ?
Interessant fände ich es z.B. wenn aufgrund entsprechend hohen Nichtwähleranteils 50, 100 oder noch mehr Abgeordnetensitze nach der nächsten Wahl im Landtag bzw. Bundestag leer bleiben – prozentual auf die Parteien verteilt gemäß Wahlergebnis der „abgegebenen“ Stimmen.
Eine Mindestabgeordnetenzahl müßte dann sicherlich gewährleistet werden, um die Arbeitsfähigkeit des Bundestages sicherzustellen.

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