Wie konnte es zu dieser offen antisemitischen Demo am WE in Berlin kommen?
Sehr geehrter Herr Abgeordneter,
wir melden uns eigentlich nicht zu politischen Themen.Aber seit ich von der ProPalästina- Demo in Berlin an diesem Wochenende hörte, treibt mich die Scham um. Deshalb wende ich mich an Sie als meinem zustændigen BA. Bitte, das darf einfach nicht sein! Wir sind als Familie für Solidarität mit Flüvhtenden,helfen, wo wir können. Aber dass es dann zu so etwas führt, macht einem das Herz sehr schwer.
Mein Grossvater war Nazi, hat es später bereut. Unsere Kinder erziehen wir gemæss dieses schwer errungenen Familienwissens.Nun werden durch unsre Solidarität mit Einwanderern diese Werte wieder zunichte gemacht . Ich konnte die letzten Nächte wenig schlafen. Bitte tun Sie etwas dagegen!
Mit vielen Grüssen,
Dorothea und Christoph L. ,.Jena.
Sehr geehrte Frau und Herr L.,
zunächst ist festzuhalten, dass das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit ein hohes Gut ist, das nicht leichtsinnig eingeschränkt werden darf. Ich muss außerdem annehmen, dass der zuständigen (Berliner) Versammlungsbehörde nicht im Vorfeld bekannt war, welche offenbar teils strafrechtlich relevanten Inhalte durch Teilnehmer dieser Kundgebung transportiert werden sollten. Mit rechtsstaatlichen Grundsätzen ist jedenfalls kaum zu vereinbaren, dass zukünftiges (rechtswidriges) Verhalten unterstellt wird um geplante Demonstrationen zu verbieten. Insofern ist es wohl richtig, dass die Veranstaltung im ersten Moment zugelassen wurde.
Falsch und inakzeptabel sind hingegen einige der dort getätigten Äußerungen und gerufenen Parolen.
In einem Rechtsstaat ist es nun Aufgabe der Ermittlungsbehörden bzw. der Justiz, bspw. anhand des vorhandenen Videomaterials diejenigen Versammlungsteilnehmer zu identifizieren, die sich gesetzwidrig verhalten haben, und dieses Verhalten zu ahnden. Die Politik als Gesetzgeber ist hier einstweilen nicht gefragt. Denn Polizei und Ordnungsbehörden haben nicht zuletzt während der Corona-Pandemie in ausreichendem Maße bewiesen, dass sie bereits im Rahmen der geltenden Gesetze in der Lage sind, Teilnehmer von Versammlungen zu identifizieren, wenn vermeintlich rechtswidriges Verhalten vorliegt.
Mit freundlichen Grüßen
Torben Braga