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Torben Braga
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Frage von Birger P. •

Bürgerbeteiligung beim Ausbau der Windkraft: Warum haben Sie gegen ein Gesetz gestimmt, dass die Bürgerbeteiligung an solchen Anlagen fördern soll?

Sehr geehrter Herr Braga,
es ist hinlänglich bekannt, dass ihre Partei jenseits jeglicher Evidenz den durch Menschen verursachten Klimawandel leugnet. Sie lehnen einen Ausbau der Windkraft ab. Sie unterstellen, dass die Förderung der Windkraft ein "Auswuchs von Klientelpolitik zugunsten der Windindustrie" sei. Damit sagen sie unter anderem, dass eine Subventionierung von Windkraftanlagen finanzielle Mittel an eine begrenzte Klientel verteilt. Unabhängig von ihrer Meinung bezüglich regenerativen Energien, werden in Zukunft mehr Windkraftanlagen errichtet werden. Warum haben Sie gegen ein Gesetz gestimmt, dass die Bürgerbeteiligung an solchen Anlagen fördern soll? Auf diesen Weg wäre doch gewährleistet, dass Bürger an den Erträgen beteiligt würden und die von ihnen gerügte einseitige Verteilung gemindert.

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Sehr geehrter Herr P.,

Ihre Anfrage beantworte ich zunächst mit einem Hinweis: Die AfD leugnet nicht den Klimawandel, sondern hinterfragt das Narrativ, dass der Klimawandel ausschließlich menschengemacht sei. Schließlich gab es diesen Klimawandel schon vor dem Menschen.

Nun zur Angelegenheit des entsprechenden Gesetzes: Auch hier erlaube ich mir zunächst zwei Hinweise. Zum einen den, dass das letztlich im Landtag beschlossene Gesetz, das "Thüringer Gesetz über die Beteiligung von Gemeinden an Windparks (ThürWindBeteilG) vom 2. Juli 2024 nicht den Bürgern zugutekommt, sondern (theoretisch) den Gemeinden. Den Vorgang bis zum Beschluss sehen Sie hier: https://parldok.thueringer-landtag.de/ParlDok/vorgang/48977. Zum anderen sieht die vermeintliche "Beteiligung" lediglich eine (fragliche) finanzielle Beteiligung an Einnahmen aus diesen Anlagen vor. Eine demokratische Beteiligung im Sinne dessen, dass Bürger diese Anlagen möglicherweise nicht wollen und Ihre Bedenken nun mehr Gehör finden, sahen weder der Gesetzentwurf noch das letztlich beschlossene Gesetz vor. Diese rein finanzielle Beteiligung soll 0,2 Cent von jeder erzeugten Kilowattstunde betragen. Die im Entwurf des Gesetzes behauptete hohe Summe, die den Gemeinden dadurch entstünde, setzt aber voraus, dass jede Anlage stets unter Volllast läuft. Das ist in Thüringen als windarmes Land nicht der Fall. Und grundsätzlich beträgt die bundesweite Auslastung der Anlagen 15-20% der Nennleistung. Das falsche Rechenbeispiel im Gesetz ist ein Grund, warum wir das Gesetz abgelehnt haben. Ein weiterer ist die Auswirkung der Anlagen auf die Natur, auf das Landschaftsbild und die Gesundheit der Bürger. Noch ein weiterer ist der mit dem Gesetz verbundene Aufwand für die Gemeinden. 

Mit freundlichen Grüßen
Torben Braga

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