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Toni Jaschinski
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Frage von Susanne K. •

Frage an Toni Jaschinski von Susanne K. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

Kindertagespflege ist ein wichtiger Bestandteil bei der frühkindlichen Bildung in MV. Die verschiedenen Bundesregierungen haben in den letzten Jahren viel Geld für eine Verbesserung der Qualifizierung von Kindertagespflegepersonen nach dem Kompetenzorientierten Qualifizierungsprogramm Kindertagespflege investiert, das eine Erweiterung der Qualifizierung von 160 Std. auf 300 Std. vorsieht. Während sich in einigen Bundesländern die Implementierung des neuen Standards gut entwickelt, halten sich andere Bundesländer stark zurück. Welche Maßnahmen schlägt Ihre Partei vor, um ein Auseinanderdriften der Qualifikationsniveaus der Kindertagespflegepersonen zwischen den Ländern zu verhindern?

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Antwort von
DIE LINKE

Um vergleichbare Standards in Bundesländern zu implementieren fordert DIE LINKE ein Kitaqualitätsgesetz.
Bundesprogramme sind nach Auffassung der LINKEN nicht geeignet, um die bestehenden Defizite im Bereich der Kinderbetreuung und Frühförderung vor allem angesichts von bis zu 350.000 fehlenden Plätzen und unterschiedlichen qualitativen Defiziten dauerhaft und nachhaltig auszugleichen. DIE LINKE setzt sich seit Jahren daher für ein Kitaqualitätsgesetz ein, in welches die Kindertagespflege integriert wird (18/2605 bzw. 18/12164) und hat als erste Fraktion in der 18. Wahlperiode ein entsprechendes Konzept vorgestellt. Im Rahmen eines Kitaqualitätsgesetzes fordern wir, dass sich der Bund stärker an der Finanzierung beteiligt, da der Bund die Verpflichtung hat, gleichwertige Lebensverhältnisse im Bundesgebiet zu gewährleisten. Dies ist im Bereich Kinderbetreuung und Frühförderung nicht gegeben, was auch durch die Problemlagen, die sich hinter Ihren Fragen verbergen, bestätigt wird.
Ein Kitaqualitätsgesetz soll nach unseren Vorstellungen Mindestqualitätsstandards für die öffentliche Kindertagesbetreuung definieren und darüber hinaus sicherstellen, dass bestehende Qualität nicht abgesenkt wird. Ebenso ist ein Gestaltungsspielraum für die öffentlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe zu sichern, der den regionalen Besonderheiten und Anforderungen Rechnung trägt. Der Geltungsbereich des Gesetzes soll Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege umfassen und die jeweiligen Besonderheiten der Frühförderungseinrichtungen berücksichtigen. Dabei sind insbesondere für folgende Bereiche Qualitätskriterien zu entwickeln und
festzuschreiben:

– Fachkraft-Kind-Relation
– Kompetenzprofile, Ausbildung, Qualifizierung und Weiterbildung der Fachkräfte
– Zeit für Führungsaufgaben, Zeit für Vor- und Nachbereitung der Betreuungsleistung
– Wohnort- bzw. sozialraumnahe sowie inklusive Betreuung und Förderung
– Raumgrößen, Ausstattung und Freiflächen
– Anspruch auf Ganztagesbetreuung und Förderung unabhängig von der Situation der Eltern – Qualität der Essensversorgung
– Attraktivität des Berufsfeldes, Arbeitsbedingungen und Prävention.