Frage an Tom Koenigs von Thomas G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Koenigs,
in der jüngsten Zeit war in einem Artikel zu lesen, dass ein Journalist über ein Riester - Produkt indirekt Aktien einer Rüstungsfirma erworben hatte, die Streubomben herstellt ( http://www.zeit.de/2011/21/DOS-Streubomben ).
Im selben Artikel wird vorgeschlagen, das Problem durch ein Gesetz zu lösen.
Was halten Sie davon?
Hat der Staat im Falle der "Riester - Produkte" die Möglichkeit, die Investments auf solche zu beschränken, die konform sind mit von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Konventionen und internationalen Verträgen?
Wenn ja, was weden Sie dafür tun?
Vielen Dank für Ihre Antwort,
Thomas Grebenstein
Sehr geehrter Herr Grebenstein,
vielen Dank für Ihre Email zum Thema Streubomben. Auch ich beschäftige mich schon lange mit der Frage, wie man den Einsatz dieser barbarischen Waffen besser verhindern kann. Ich bin der Ansicht, dass Deutschland Investitionen in die Herstellung und Entwicklung von Streumunition generell gesetzlich untersagen muss. Das gleiche gilt für Antipersonenminen. Die aktuelle rechtliche Situation in der Bundesrepublik wird dem Problem nicht gerecht. Durch die Ratifikation des Übereinkommens über Streumunition (Oslo-Übereinkommen) ist Deutschland zur Umsetzung des Verbotes der Lagerung, der Herstellung, der Entwicklung, des Einsatzes, und des Handels von Streumunition verpflichtet. § 18a Absatz 1 des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen setzt die völkerrechtlichen Verpflichtungen des Oslo-Übereinkommens in nationales Recht um. Das darin verankerte Förderungsverbot schließt aber nicht ausdrücklich ein Verbot von Investitionen in diese Waffen ein. Besonders problematisch ist es, wenn staatliche Investitionen und Förderungen dazu führen, dass die Herstellung und Entwicklung von Streumunition unterstützt wird. Derzeit existiert ein Auslegungsspielraum, der eine effektive Umsetzung des Verbotes von Streumunition verhindert. Es reicht nicht aus, sich allein auf das Verantwortungsbewusstsein der Anleger oder auf die Selbstverpflichtung der Branche zu verlassen. Wir brauchen eine effektive staatliche Regulierung, die Investitionen in Streumunition ausschließt. Vor diesem Hintergrund hat die grüne Bundestagsfraktion am 9. Februar 2011 einen Antrag (Bundestagsdrucksache 17/4687) an die Bundesregierung gestellt, in dem wir die Bundesregierung unter anderem auffordern,
1. § 18a Absatz 1 des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen so zu ändern, dass das Förderungsverbot von Streumunition auch ausdrücklich ein Investitionsverbot beinhaltet.
2. Jegliche steuerliche Subventionierung der Investitionen in Streumunition zu unterbinden, indem das Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG) so geändert wird, dass Finanzprodukten, die im Zusammenhang mit der Finanzierung von Antipersonenminen oder Streumunition stehen, die Zertifizierung nicht erteilt bzw. entzogen wird.
Eine strengere Handhabung ist notwendig und möglich. Staaten wie beispielsweise Norwegen, Irland und Mexiko fördern ausschließlich Investitionen, die Anlagen in Streumunitionshersteller definitiv ausschließen. Kritische Stimmen aus der Zivilgesellschaft wie Ihre helfen, beharrlich Druck auf die Regierung auszuüben, das Problem ernst zu nehmen und die notwendigen rechtlichen Konsequenzen zu ziehen.
Es grüßt Sie herzlich
Tom Koenigs