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Tom Koenigs
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Frage von Marius M. •

Frage an Tom Koenigs von Marius M. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Koenigs,

Über 20 Jahre nach dem Inkrafttreten des Rettungsassistentengesetzes ist
es mehr als an der Zeit, die Ausbildung des Rettungsfachpersonals den gestiegenen Anforderungen und veränderten Rahmenbedingungen in der präklinischen Versorgung anzupassen. Die Bundesfachkommission Rettungsdienst der Gewerkschaft ver.di und DBRD fordert deshalb im Einklang mit vielen anderen Fachleuten für den Bereich Rettungsdienst eine grundlegende und zügige Novellierung des Berufszulassungsgesetzes.
Die Novellierung sollte durch folgende zentrale Merkmale der Ausbildung
gekennzeichnet sein
- Die Ausbildungsdauer beträgt drei statt bisher 2 Jahre. Die Ausbildung orientiert sich an einem eigenständigen Berufsprofil.
- Die praktische Ausbildung findet im Betrieb und in anderen Gesundheitseinrichtungen wie z.B. Krankenhäusern, statt, die theoretische Ausbildung an berufsbildenden Schulen oder Rettungsdienstschulen
- Eindeutig definierte und praxistaugliche Kompetenzen des Rettungsdienstfachpersonals sind anzusteben. Reine Hilfstätigkeiten des Arztes sind nicht zeitgemäß und im Angesicht des allgegenwärtigen Ärztemangels contraproduktiv.
- Der/die Auszubildende schließt einen Ausbildungsvertrag mit einem Rettungsdienstunternehmen ab.
- Die Ausbildung ist für Auszubildenden kostenfrei, es wird eine Ausbildungsvergütung gezahlt
- Die Ausbildung wird im Umfang ihrer Gleichwertigkeit auf andere Ausbildungen im Gesundheitswesen angerechnet um ein höhere Durchlässigkeit in andere Gesundheitsberufe zu schaffen.
- Die Ausbildung schließt mit der Berufsbezeichnung Rettungssanitäter/in ab, da die Bezeichnung Rettungsassistent fälschlicherweise suggeriert, dass es sich um einen Hilfsberuf handelt.
Unterstützen Sie die Forderungen der Bundesfachkommissionen Rettungsdienst und werden Sie sich im Bundestag für eine zügige Novellierung des Rettungsassistentengesetzes in diesem Sinne einsetzen?

Mit freundlichen Grüßen

Marius Merz
(Rettungsassistent)

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Merz,

die Antwort auf Ihre Frage lautet JA. Ich und die grüne Bundestagfraktion unterstützen die Forderungen der Ständigen Konferenz für den Rettungsdienst.
Das Rettungsassistentengesetz besteht in seiner jetzigen Form seit 1989. Es sollte den Wildwuchs der Bezeichnungen eindämmen und einen einheitlichen Ausbildungsrahmen schaffen. Bereits 1996 wurde im sogenannten Reisensburger Memorandum auf die Defizite dieses Gesetzes hingewiesen. Im Frühjahr 2005 hat die Ständige Konferenz für den Rettungsdienst in einem Eckpunktepapier Vorschläge für die Novellierung des Rettungsassistentengesetzes unterbreitet. Zuletzt wurden 2007 anlässlich einer Anhörung des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages von verschiedenen Seiten die Defizite des geltenden Gesetzes benannt.

Dies sind aus unserer Sicht:
- die derzeitige Ausbildung ist mit zwei Jahren zu kurz und vom Charakter eher ein Lehrgang als eine Berufsausbildung,
- Ausbildungszeiten und Ausbildungsinhalte bilden die gestiegenen Anforderungen an die Rettungsassistenten am Unfallort nicht ab,
- die Zugangsvorrausetzungen sind zu niedrig (Hauptschulabschluss),
- trotz gegenteiliger Intention des Gesetzes gibt es immer noch keine bundeseinheitlichen Mindeststandards für die Ausbildung,
- die vorgeschriebene Regelausbildung wird vielfach umgangen, weil zum Beispiel die Ausbildung zum Rettungssanitäter auf den Lehrgang angerechnet werden kann,
- die Kosten der Ausbildung müssen von den künftigen RettungsassistentInnen selbst getragen werden,
- es gibt keine einheitlichen Qualitätsgrundsätze und -kontrollen für die Ausbildungseinrichtungen.

Die große Koalition hat noch 2008 eine Novellierung des Rettungsassistentengesetzes sowie der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Rettungsassistenten in Aussicht gestellt. Passiert ist dann aber noch nichts.

Die grüne Bundestagsfraktion hat sich wiederholt für eine zügige Novellierung des Rettungsassistentengesetzes ausgesprochen.
Wichtig sind hierbei insbesondere folgende Verbesserungen:
- die Ausbildungsziele sollten zur sogenannten Regelkompetenz am Unfallort befähigen (Basisuntersuchungen und Diagnostik der vitalen Funktionen, Durchführung der
erforderlichen lebensrettenden Sofortmaßnahmen, Monitoring, betreuende Maßnahmen etc.),
- Anhebung der Ausbildungsdauer, des Ausbildungsumfangs und der Zugangsvoraussetzungen (4.600 Stunden),
- Definition von Ausbildungsbetrieben und qualitative Anforderungen an dieselben,
- Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Auszubildenden (Ausbildungsvertrag, Ausbildungsvergütung, kostenlose Ausbildungsmittel etc.),
- klare Regelung zur Übernahme der Kosten durch die Länder und die Rettungsdienstträger.

Mit freundlichen Grüßen

Tom Koenigs, MdB