Frage an Tom Koenigs von Jörg W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Koenigs,
der Rechtsbehelf, auf den der Rechtsstaat so stolz ist, die Verfassungsbeschwerde, ist in der Realität ein Verfahren voller Stolpersteine, so die Verfassungsrichterin Lübbe-Wolff. Kaum mehr als ein Prozent der Beschwerden sind erfolgreich. Ist der Kläger nicht anwaltlich vertreten, ist die Erfolgsquote im Bereich von 0,2 bis 0,3 %. Das Verfassungsgericht hat, um der völligen Überflutung durch Verfassungsbeschwerden Herr zu werden, eine Fülle von Voraussetzungen durch Richterrecht eingeführt,die zur Abweisung der Beschwerde führen. Selbst der Experte Zuck, und er ist einer führenden in Deutschland, vermag den Erfolg einer Beschwerde nicht zu prognostizieren. (vgl. http://www.amazon.de/Das-Recht-Verfassungsbeschwerde-Rüdiger-Zuck/dp/3406467237 )
Die Annahmebedingungen für Verfassungsbeschwerden sind demnach nicht einmal für Experten durchschaubar. Was halten Sie davon, durchschaubare Annahmebedingungen für Verfassungsbeschwerden einzuführen?
Mit freundlichem Gruß
Jörg Wende