Frage an Tom Koenigs von Erich N. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Sehr geehrter Herr Koenigs,
in der mitteldeutschen Zeitung vom 06.05.2010 werden Sie im Zusammenhang mit der Diskussion um Herrn Oberst i. G. Georg Klein zitiert:
"Ein Disziplinarverfahren ist das Mindeste."
Meine Frage an Sie lautet: Warum soll Ihrer Ansicht nach gegen Herrn Oberst Klein ein Disziplinarverfahren eingeleitet werden und warum sei das "das Mindeste"?
Der Fall wird insbesondere von pazifistisch angehauchten Parteien - wie Ihre - künstlich aufgebauscht, wohl um Wählerstimmen zu erhalten. Die Bundesanwaltschaft beispielsweise kam zu der rechtlichen Bewertung, dass Oberst Klein sich kein strafbares Handeln zurechnen lassen muss. Bei einem Wegfall von strafrechtlicher Verantwortung, gibt es nach geltendem Recht keinen Grund für eine dienstrechtliche disziplinarische Maßnahme. Mir kommt der Eindruck da auf, dass ein verantwortlich handelnder Offizier aus politischen Gründen auf der Sau durch das Dorf getrieben werden soll.
In Erwartung einer nachvollziehbaren Antwort verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
E. Nolte
Sehr geehrter Herr Nolte,
auch wenn sich Oberst Klein in einer Extremsituation befunden hat, hat er gegen die Einsatzrichtlinien der ISAF verstoßen, die u.a. in der Tactical Directive von 06.07.2009 den Einsatz von Luftunterstützung streng einschränkt. Diese Direktive hat Oberst Klein missachtet und laut Akten und Aufzeichnungen sogar einen Feindkontakt melden lassen, der nicht stattgefunden hat.
Dieses befehlswidrige Verhalten darf in einer ordentlichen Armee nicht hingenommen werden - auch nicht in einer Bedrohungssituation.
Mit freundlichem Gruß
Tom Koenigs