Frage an Tom Koenigs von Christian S. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Sehr geehrter Herr Koenigs, diese Frage richtet sich an Sie als Mitglied des Ausschusses für Menschenrechte.
Die Regierung von Uganda plant eine Verschärfung von Strafgesetzen gegen Homosexuelle. Homosexualität soll mit schweren Gefängnisstrafen bis hin zur Todesstrafe bestraft werden. Selbst die Unterstützung oder der Schutz von Homosexuellen soll mit mehrjährigen Gefängnisstrafen bestraft werden.
Detaillierte Informationen finden Sie zum Beispiel online in einem Artikel der Britischen Zeitung "The Guardian": http://www.guardian.co.uk/world/2009/nov/29/uganda-death-sentence-gay-sex
Was wird der Bundestag unternehmen, um dieses Gesetz zu verhindern? Was sollte Ihrer Meinung nach die Bundesregierung tun, falls das Gesetz in dieser Form in Uganda verabschiedet wird?
Vielen Dank
Sehr geehrter Herr Schwarz,
die Sorge, die in Ihrer Anfrage aufscheint, ist gerechtfertigt. Es ist beunruhigend, wenn die sexuelle Selbstbestimmung der Menschen eingeschränkt wird. Klar ist: Dieses Gesetz sollte nicht in Kraft treten. Der Ausschuss für Menschenrechte wird diese Entwicklung im Blick behalten.
Es ist ja ein nicht nur auf Uganda beschränktes Problem, sondern in vielen Ländern Afrika wird Homosexualität höchstens toleriert, aber nur sehr selten respektiert.
Wir können leider Uganda nicht verbieten, Gesetze zu erlassen. Wir können aber prüfen, ob dieses Gesetz geltenden internationalen Abkommen und Gesetzen widerspricht und ob die Bundesregierung ihre Position zu Uganda ändern sollte. Genau zu diesem Thema hat Volker Beck, mein Fraktionskollege, eine Anfrage an die Bundesregierung gestellt. Sie können den Wortlauf der Anfrage hier nachlesen: http://bit.ly/7HjJbK
Herr Beck ist wie ich Mitglied des Ausschusses für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe und wird den Ausschuss zu diesem Thema weiter informieren.
Sie hatten gefragt, was die Bundesregierung meiner Meinung nach tun sollte, um dieses Gesetz zu verhindern. Der Gesetzgebungsprozess Ugandas kann nur indirekt beeinflusst werden. Ich schließe mich Volker Becks Ansatz an, dass ein geeigneter Hebel die finanziellen Hilfen sein könnten, die Uganda von der EU und Deutschland erhält. Ob Mittel ausgezahlt werden, kann man schließlich von Bedingungen abhängen lassen. Dass Uganda die Persönlichkeitsrechte seiner Bürgerinnen und Bürger respektiert und schützt, kann und sollte in die Entscheidung einfließen, ob Uganda Gelder erhält oder nicht. Das entscheidet aber die Bundesregierung, leider nicht der Ausschuss.
Mit solidarischen Grüßen
Tom Koenigs