Frage an Tobias von Pein von Anja K. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Regierung? Gewerkschaft? Pflegeberufekammer?
Es wäre schön, wenn sich mal jemand , der sich genau in der Materie auskennt, eine Aufstellung machen würde. Wer hat welche Zuständigkeit und welche Kompetenz. Und wie passt die Kammer dazwischen und welche Macht hat sie wirklich?
Wenn es geht: So, dass man es versteht ohne politisch - Jura
Es heißt: Die Pflege hat wird jetzt mit an den Tisch geholt - an welche Tische? Und wenn man an diesem Tisch sitzt, dann ist es im Moment ja so, dass man lediglich beraten darf. Und WENN die Bundespflegekammer tatsächlich kommen sollte und wenn sie dann (wovon ich noch nicht ganz überzeugt bin) eine WIRKLICHE Stimme, ein Stimmrecht hat, welches Gewicht hat diese Stimme dann? Da sitzen dann doch wohl auch weiter die mit, die den Karren vor die Wand gefahren haben...
Wo fängt die tatsächliche Selbstbestimmung an? Und wo hört sie auf?
Durch welche Abstimmung muss das, was die Kammervertreter für die Berufsgruppe "beschließen "?
Wer kontrolliert oder übernimmt die Verantwortung, wenn der Personalbemessungsschlüssel Folgen hat, für andere Berufsgruppen in der Klinik/Einrichtung? "Pflegekraft eingestellt, Servicekraft entlassen = Pflegekraft macht den Service mit"?
Ich MÖCHTE ja verstehen, aber das kann man eben nur, wenn man mal den Durchblick hat.
Eine einfache Aufstellung, dass wäre schön.
Vielen Dank
Hallo Frau K.,
Vielen Dank für ihre Anfrage.
Wir haben die Pflegeberufekammer beschlossen, weil wir der Überzeugung sind, dass die beruflich Pflegenden am besten wissen, was gute Pflege wirklich ist und sie über die Inhalte ihrer Arbeit zukünftig selber bestimmen sollen. Bislang war die Pflege fremdgesteuert, wirtschaftliche Interessen spielen dabei eine große Rolle. Andere reden über die Pflege und meinen damit aber oft nur ihre eigenen Interessen.
Mit der Einrichtung der Pflegeberufekammer hat die Berufsgruppe der Pflegefachkräfte erstmalig einen eigenen Ansprechpartner, der ausschließlich ihre Interessen und damit auch die Interessen der Pflegebedürftigen vertritt. Die beruflich Pflegenden können sich in Sachen Fort- und Weiterbildung auch mit dem Blick auf die kommenden Herausforderungen einer immer älteren Gesellschaft beraten lassen. Jede/r Bürger/in hat das Recht nach dem aktuellen wissenschaftlichen Stand versorgt zu werden. Die Kammer wird zukünftig für Fort- und Weiterbildung zuständig sein und fördert damit eine bedarfsgerechte Qualifikation. Die Berufsgruppe hat selber die Übersicht, wo Bedarfe sind, weil neue Versorgungen möglich werden und der medizinische Fortschritt sich weiterentwickelt hat. So ist die umfassende Information aller Kammermitglieder über die aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse im pflegerischen Bereich eine weitere Aufgabe der Kammer, die auch die Qualität der pflegerischen Versorgung fördert.
Des Weiteren wird die Kammer eine Berufsordnung ausarbeiten und mit dieser Berufsordnung regeln, was die allgemeinen und speziellen Berufsaufgaben der beruflichen Pflege mit den ethischen Grundsätzen dazu sind. Bei unsachgemäßen Rahmenbedingungen, die von Arbeitgebern vorgegeben werden, können sich Pflegende an die Pflegeberufekammer wenden und sich auf die Berufsordnung und Berufsethik berufen, um bessere Rahmenbedingungen einzufordern.
Die Unzufriedenheit der meisten Pflegekräfte ist doch deshalb so hoch, weil die Schere zwischen den eigenen ethischen und fachlichen Ansprüchen und der Realität weit auseinanderklafft. Die bindende Funktion einer Berufsordnung, die auch die Arbeitgeber zu berücksichtigen haben, wird an der Situation etwas ändern.
Eine Kammer ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Wir haben im Gesundheitsbereich z.B. die Ärztekammer, die Apothekerkammer und einige mehr, die inhaltliche Ausführung der jeweiligen Tätigkeiten vorgeben und sich für die Belange ihrer Berufsgruppe stark machen. Die Berufsgruppe der Pflegefachkräfte ist die größte Gruppe im Gesundheitssystem. Und nun statten wir die größte Berufsgruppe, ohne die in der Gesundheitsversorgung nichts geht, mit den Rechten der Selbstbestimmung aus, so wie es bei den anderen selbstverständlich ist, und überlassen sie nicht weiter der Fremdbestimmung. Auch die meisten Ärzte sind Angestellte, das Argument zählt also nicht bei einer Kammer.
Die Pflegeberufekammer ist für alle in der Berufsgruppen der Pflege und für alle Mitglieder da. Die Kammer ist in allen pflegerischen Belangen somit erstmalig fester Ansprechpartner für die Politik, aber auch für Verwaltung, Krankenkassen, Einrichtungen und Verbände, denn nur sie vertritt die Interessen der beruflich Pflegenden, auch in der Gesellschaft. Es geht darum, durch den ständigen Austausch mit allen Akteuren im Gesundheitswesen die beste pflegerische Versorgung für die Bevölkerung sicherzustellen. So finden pflegerische Anliegen frühzeitig Gehör.
Zur Kammerarbeit gehört auch ein Kammerbeitrag, damit die ehrenamtliche Arbeit der Kammerversammlung, des Kammervorstandes und der Ausschüsse hauptamtlich unterstützt wird. Der Kammerbeitrag wurde von der Kammerversammlung nun festgelegt und ist selbstverständlich einkommensabhängig. Der Kammerbeitrag wird anhand der Bruttojahreseinkünfte aus pflegerischer Tätigkeit abzüglich der Werbungskosten (pauschal sind das 1.000 €) berechnet. Wer bis 416 € im Monat verdient, bezahlt als Beitrag monatlich 1,42 €. Bei einem monatlichen Verdienst von 1250 € wird ein monatlicher Beitrag von 4,25 € erhoben und wer in der Pflege bis zu 2916 € monatlich verdient, bezahlt 9,92 €. Erst ab einem Einkommen aus der Pflege von über 5833 € ist der Höchstbetrag von monatlich 19,83 € erreicht. Der Kammerbeitrag sichert nicht nur die hauptamtliche Unterstützung der Arbeit, sondern auch die Unabhängigkeit der Pflegeberufekammer vor Arbeitgebereinfluss und bei politischen Veränderungen.