Frage an Tobias Thalhammer von Monika Z. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Thalhammer,
die FDP beabsichtigt laut Wahlprogramm den Betreibern von Einraumgaststätten die Entscheidung zu überlassen, ob sich die Gaststätte als eine Raucher- oder Nichtraucherkneipe deklariert.
Somit wird dem Argument Rechnung getragen, dass das derzeit in Bayern geltende Gesundheitsschutzgesetz einen tiefgreifenden Eingriff in die Freiheit der Raucher darstelle.
Gesetzt den Fall, die überwiegende Zahl der Einraumgaststätten erklärt sich zu Raucherkneipen, in ländlichen Gebieten vielleicht sogar alle im Ort vorhandenen Kneipen, wie steht es dann um die Freiheit der Nichtraucher sich bei einem Kneipenbesuch nicht dem Rauch auszusetzen?
Welche Vorkehrungen will die FDP treffen, damit genausogut die Freiheit der Nichtraucher gewährleistet ist, eine Einraumgaststätte besuchen zu können, OHNE Rauch ausgesetzt zu sein?
Im Voraus vielen Dank für Ihre Antwort.
Sehr geehrte Frau Zschau,
in einer liberalen Gesellschaft haben wir alle die Möglichkeit uns den Ort und den Zeitpunkt unserer gesellschaftlichen Treffen individuell auszusuchen. Ich persönlich halte es nicht für richtig, obwohl ich absoluter Nichtraucher bin, dass Gastronomen mit der bisherigen Nichtraucherregelung teilweise die Existenzgrundlage entzogen wird. In Einraumgaststätten, die zum ?Feierabendbier? besucht werden, haben meines Erachtens nach auch Nichtraucher kein Problem mit Rauchern. In Einraumgaststätten als Essenslokal soll der Nichtraucherschutz Bestand haben, da hier auch von einer gewissen Größe des Lokals auszugehen ist. Ich finde es übrigens in der derzeitigen Situation einen drastischen Eingriff in die Freiheit der Nichtraucher, dass sie, um ein Raucherlokal zu betreten, zu einer Mitgliedschaft in Raucherclubs gezwungen werden, obwohl sie im Lokal nicht rauchen werden.
Viele Grüße
Tobias Thalhammer