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Tobias Müller
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Frage von Sandra H. •

Hessen ist als einziges Bundesland seit 2004 kein Mitglied im Tarifverbund der Länder. Setzen sie sich für eine Rückkehr in den TdL ein?

Sehr geehrter Hr. Müller,
2004 ist Hessen aus dem Tarifverbund der Länder ausgetreten. Für den öffentlichen Dienst wurden daraufhin in Hessen eigenständige Tarifverträge abgeschlossen. Insbesondere bei den Beamten kam es durch diesen Austritt aus dem TdL zu großen Einschnitten bei den Tarifabschlüssen. 2015 gab es eine Nullrunde, 2016 und 2017 lediglich 1%. Mittlerweile wurde durch das Hess. VGH geurteilt, dass die Besoldung der Beamten ab 2013 zu niedrig ist. Wird sich Hessen in der kommenden Legislaturperiode wieder dem TdL anschließen um wenigstens zukünftig für den öffentlichen Dienst einen Anschluss an die Tarifentwicklung bei Bund und Ländern zu halten?

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Antwort von
FDP

Sehr geehrte Frau H.

haben Sie vielen Dank für diese wichtige und richtige Frage an mich!

Da ich selbst für den ÖD arbeite, auch mit der Motivation ihn ein Stück weit besser zu machen, habe ich hierzu eine ganz klare Meinung: ja wir brauchen wieder diese Einheitlichkeit und ja, wir brauchen endlich, insbesondere in den unteren Besoldungs- bzw. Tarifentgeltgruppen eine amtsangemessene Alimentierung.

Der Innenminister Peter Beuth ist in der letzten Legislatur nicht vorausschauend vorangegangen, sondern hat das absolut Notwendigste getan in der Reaktion auf gerichtliche Entscheidungen, wie die des Verwaltungsgerichtshofs. Das ist keine vorausschauende Politik, vor allem ist es keine Wertschätzung gegenüber den Bediensteten, wenn diese doch erkennen, dass Kollegen oder Kolleginnen in anderen Tarifverbünden oder in anderen Bundesländern deutlich besser alimentiert werden (man schaue nur ins Nachbarbundesland, den Freistaat Bayern)!

Meine Forderung und meine Ziele gehen aber deutlich darüber hinaus: insgesamt ist es kaum ernst zu nehmen, dass wir in Deutschland für die gleiche Art von Arbeit, nämlich dem Dienst im Sinne der Allgemeinheit, 17 verschiedene Beamtengesetze haben oder verschiedene Tarifverbunde. Auch aus den von Ihnen angesprochenen unterschiedlichen Tarifverträgen ergeben sich für die gleiche Art von Tätigkeit unterschiedliche Regelungen. Das ist genauso wenig glaubwürdig zu vermitteln, wie die Tatsache, dass es für den selben Gefahrenbegriff in Deutschland 17 verschiedene Polizei- und Sicherheitsgesetze gibt. Mal abgesehen von den vielen Personalressourcen, die für diese Verwaltung des Personalbestandes verloren gehen.

Ich bin überzeugt: wenn wir in Deutschland und in Hessen vorankommen wollen und einen zukunftsfähigen ÖD anstreben, müssen wir an diese aus meiner Sicht albernen Strukturen heran.

Ich strebe an, dass wir deutschlandweit eine einheitliche Bezahlung im Öffentlichen Dienst bekommen, und zwar angelehnt an die beste Bayerische Besoldung! So viel sollte uns der Dienst für das Allgemeinwohl wert sein. Übrigens gehen damit nicht zwingend Kostensteigerungen einher, wenn man das Thema Effizienz berücksichtigt und Personalressourcen sinnvoll einsetzt. Auch kann man in der Allgemeinen Verwaltung darüber nachdenken, Beamten und Tarifangestellte einheitlich zu behandeln, bzw. analog zu Österreich einen Pragmatisierungsstopp (keine Verbeamtung) anzustreben (ohne einen Verlust an Motivatio zu haben).

Ich hoffe ich konnte Ihre Frage beantworten.

Freundliche Grüße

Tobias Müller
Rechtsassessor
Mag.rer.publ.