Frage an Tobias McFadden von Joachim H. bezüglich Bildung und Erziehung
Sehr geehrter Herr Mc Fadden,
aus Ihrem Wahlkreis besuchen zahlreiche Schülerinnen und Schüler die Waldorfschule in Gröbenzell. Bis zur 4.Klasse bekommen wir die Fahrtkosten zur Schule erstattet, aber dann nicht mehr. Realschüler und Gymnasiasten bekommen jedoch bis zur 10.Klassen die Fahrtkosten bis zur nächstgelegenen Schule mit dem entsprechenden Schwerpunkt (Musisches Gymnasium, hauswirtschaftl. Zweig der Realschule usw.) erstattet.
Warum werden die Eltern von Schülerinnen, die eine staatlich genehmigte Schule besuchen in diesem Punkt benachteiligt und die freie Wahl der Schule durch ungleiche Kostenerstattung bestraft?
Nach meinen Informationen kann diese Schieflage der bayerische Landtag durch Aufnahme der staatlich genehmigten Schulen in das Schulwegkostenfreiheitsgesetz beheben. Ist das so und werden Sie sich gegebenenfalls dafür einsetzen?
Vielen Dank!
Mit besten Grüßen
Joachim Holder
Sehr geehrter Herr Holder,
ich verstehe Ihre Verärgerung, tatsächlich widerspricht die aktuelle Regelung meinem Gerechtigkeitsempfinden. Allerdings würde ich nicht so weit gehen, Ihnen vollumfänglich zuzustimmen. Ich sehe den Besuch einer privaten (staatlich genehmigten) Schule als Privatvergnügen. Eine gerechte Regelung wäre meines Erachtens, dass der Staat den Anteil der Schulwegkosten übernimmt, der beim Besuch der nächstgelegenen staatlichen Schule derselben Entsprechung anfiele. Tatsächlich müßte man dazu das SchKfrG entsprechend anpassen. Erinnern Sie mich bitte nach den Wahlen dran! :-)
Liebe Grüße,
Tobias Mc Fadden