Sehr geehrter Herr Krull, für den Fall dass Sie die Wahl zum Oberbürgermeister in Magdeburg gewinnen, geben Sie dann Ihr Landtagsmandat auf? MfG
Sehr geehrter Herr D.,
in Sachsen-Anhalt gibt es hierfür eine klare rechtliche Regelung. Ein Landtagsmandat zeitgleich mit dem Amt als Oberbürgermeister auszuüben ist rechtlich unzulässig. Aus meiner Sicht wäre es auf Grund der Herausforderungen und benötigten zeitlichen Ressourcen kaum möglich beide Funktionen so auszuüben wie es notwendig ist. Meine Arbeit als Landtagsabgeordneter übe ich mit viel Freude aus und es ist mir eine Ehre und Verpflichtung zugleich zweimal das Direktmandat für den Landtagswahlkreis MD II (Stadtfeld-Ost, Altstadt und alle ostelbische Stadtteile) gewonnen zu haben. Die Möglichkeit einer Kandidatur um das Amt des Oberbürgermeisters in der Landeshauptstadt stand für mich zum Zeitpunkt der Landtagswahl nicht zur Debatte. Durch entsprechende Entwicklungen hat sich die Chance ergeben hier politische Verantwortung zu übernehmen. Als gebürtiger Magdeburger, und fest in dieser Stadt verankerter, habe ich mich mit dem Rückhalt meiner Partei entschlossen meine Bewerbung abzugeben.
Mit freundlichen Grüßen
Tobias Krull