Frage an Tobias Krull von Philipp S. bezüglich Gesundheit
Hallo Herr Krull,
ich frage Sie als Abgeordneten in meinem Wahlkreis wie es in dieser Zeit sein kann, dass Ableser bei uns durchs Haus laufen ohne jegliche Maske und Hygienemaßnahmen zu beachten, um die Heizung abzulesen und Feuermelder in den Wohnungen zu prüfen und ich kein Recht darauf habe diese abzuweisen. Die Hygiene Maßnahmen der eigenen Firma existieren aus meiner Sicht nur auf der Website von Brunata-Metrona. Daran gehalten wurde sich bei uns im Haus an nichts bei über 70 Wohnungen. Daher habe ich kein Verständnis dafür. Wenn das erlaubt ist, kann man aus meiner Sicht auch alles wieder aufmachen. Wieso es die Politik nicht geschafft hat, derartige Hausbesuche für die Dauer der Pandemie weitgehend auszusetzen und einfach den Verbrauch anhand des Vorjahres abzuschätzen, erschließt sich mir auch in keiner Form.
Mit freundlichen Grüßen
Philipp Schreiber
Sehr geehrter Herr Schreiber,
zunächst möchte ich mich bei Ihnen für Ihre Frage bedanken, auf die ich nun im Folgenden eingehen möchte.
Auch Ableser sind selbstverständlich angehalten die entsprechenden Hygiene- und Abstandsregeln einzuhalten. Als Mieter können sie ihren Vermieter entsprechend darauf hinweisen, dass er selbst oder die von ihm beauftragten Unternehmen sich entsprechend verhalten. Außerdem gibt es bei den Berufsgenossenschaften diesbezüglich klare Regelungen im Rahmen des Arbeitsschutzes. Bei Verstößen besteht die Möglichkeit die Gewerbeaufsicht zu informieren. Diese würden dann gegebenenfalls ein Ordnungswidrigkeitsverfahren einleiten. Ein generelles Verbot durch die Politik, zum Beispiel im Rahmen von Verordnungen, ist nur im Fall der Quarantäne rechtlich möglich. Ihr Frust ist nachvollziehbar, aber eine Ablesung generell zur verweigern ist nicht möglich. Es tut mir leid Ihnen keine Antwort geben zu können die ihrem Anliegen vollumfänglich gerecht wird.
Viele Grüße
Tobias Krull