Frage an Tjark Sauer von Heide H. bezüglich Wirtschaft
Wie stehen Sie zum derzeit geltendem Rauchverbot in der Gastronomie in Hessen?
Was halten Sie davon ,das Hessische Nichtraucherschutzgesetz dahingehend zu novellieren, dass bei Gastronomiebetrieben die Inhaberinnen und Inhaber selbst entscheiden können, ob sie ein Raucher- oder ein Nichtraucherlokal führen wollen und ihren Betrieb entsprechend zu deklarieren?
Liebe Frau Hoffmann,
ich halte die geltende Regelung zum Nichtraucherschutz in Hessen politisch für weitgehend sinnvoll und aus persönlicher Sicht für sehr angenehm, was das Klima in Gaststätten etc. betrifft. Ich sehe politisch insofern Regelungsbedarf, als das ich die Möglichkeit zur Einrichtung eines Raucherraums, was die Größe betrifft, flexibler gestalten würde. Eine Wahlfreiheit, die gesamte Gaststätte zu einer Raucher- oder Nichtrauchergaststätte zu erklären, gab es bereits bis zum Nichtraucherschutzgesetz und da gab es m.w. kaum Nichtrauchergaststätten; daher halte ich die Wahlfreiheit für wenig hilfreich, wenn es um einen effektiven Nichtraucherschutz geht.
Mit schönen Grüßen,
Tjark Sauer