Frage an Tino Günther von Gerd Z. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Herr Günther,
bei Ihrer Tätigkeit im Petitionsausschuss überprüfen Sie persönlich die vorgebrachten Bitten und Beweislagen der Bürger und nach welchen Maßstab wird entschieden? Kann es auch mal vorkommen, dass Sie eine Petition gegen besseres Wissen mit abschlägig entscheiden?
Was kann man unternehmen, wenn eine Petition vorsätzlich falsch bearbeitet wird?
Sehr geehrter Herr Zettel,
der Petitionsausschuss arbeitet nach den Grundlagen die vom Landtag beschlossen wurden, dem Petitionsrecht und der Sächsischen Verfassung. Wenn eine Petition durch den Landtag! beschlossen wurde und der Petent nicht damit einverstanden ist, besteht die Möglichkeit der Beantragung zur Wiederaufnahme. Dies kann Form und Fristlos beim Sächsischen Landtag eingereicht werden.
Mit freundlichen Grüßen,
Tino Günther